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Frage von Stephan N. •

Frage an Rainer Wend von Stephan N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Wend

ich beziehe mich auf die Antwort von ihnen hinsichtlich dem Thema Legalisierung des Hanfanbaus zu der Frage von Herrn Lerch (vom 31.05.2008)

Sie sprechen davon, dass die Legalisierung zu einer Verwahrlosung von Cannabis führen würde. Ist es im Moment nicht eher so das das gerade von „Straßen Drogen“ wie Cannabis ein unglaubliches Potential diverser Gefahren ausgeht. Da Cannabis aus Profitgier mit immer skrupelloseren Methoden gestreckt wird, denke ich, dass unsere Bundesregierung und besonders unsere Drogenbeauftragte, “die sich nicht zuständig fühlt" handeln sollten. Da es sich um Substanzen handeln wie Talkum, Glas-Staub, Flüssig-Plastik, Blei, Metall, bei denen es entweder erst nach Jahren, wenn nicht sogar erst nach Jahrzehnten zum Ausbruch der ersten Symptome kommen kann ,kann es bei anderen wie z.b Blei schon durch ein einziges mal zu lebenslänglichem körperlichem schaden kommen. Sollte nicht gerade die ganzen, und ich spreche jetzt mal ganz bewusst ,von all den Kindern (die eigentlich überhaupt nicht kiffen sollten,es aber trotzdem ausprobieren werden)von unser Regierung geschützt werden. (1.)Denken sie nicht das durch eine Legalisierung b.z.w durch die Lockerung der Gesetze zum Hanfanbaus zu Eigenbedarfszwecken, gerade der Punkt Prävention und Schutz der Bevölkerung deutlich ehre wahrgenommen würde als im Moment. Ich habe mittlerweile als objektiver Beobachter das Gefühl unsere Drogenbeauftragte und auch die Bundesregierung ein abgekartetes Katz und Maus Spiel Spielen, und das alles zum Kosten der Bevölkerung. Wenn man wieder Thema Cannabis und die Verwendung davon zu Medizinischen Zwecken nimmt scheint ja auch keine Menschenwürde mehr unantastbar, wenn man bedenkt, wie viele Patienten dadurch Schmerzen haben. (2.)Sie äußerten sich folgendermaßen „die Verwendung von Cannabis zur Schmelzbekämpfung könnte im Einzelfall allerdings großzügiger geregelt werden." Könnten sie darauf etwas genauer eingehen?

Mit freundlichen Grüßen Stephan Nowak

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nowak,

ich stimme Ihnen zu, dass Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene vor dem Konsum von Cannabis geschützt werden sollten -- auch um die von Ihnen beschriebenen Gefahren durch Streckmittel in Cannabisprodukten zu vermeiden. Dieser Schutz ist meiner Meinung nach aber nicht durch eine Legalisierung des Anbaus zum Eigenbedarf zu erreichen, sondern nur durch den Verzicht auf den Konsum von Cannabis.

Beim Einsatz von Cannabis in der Schmerzmitteltherapie wäre ich -- wie bereits in meiner Antwort an Herrn Lerch formuliert -- zu einer großzügigeren Regelung bereit. Die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann Patienten auf deren Antrag hin die Erlaubnis erteilen, Cannabis zur Linderung ihrer Schmerzen einzusetzen. Ich würde es befürworten, wenn die Erteilung dieser Genehmigungen im Einzelfall großzügiger als bislang gehandhabt werden würde. Allerdings bleibt dabei zu beachten, dass es sich bei Cannabis nach wie vor um ein nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel handelt, dessen therapeutischer Nutzen -- abgesehen von Dronabinol bei bestimmten Indikationsbereichen -- bis heute nicht eindeutig wissenschaftlich nachgewiesen ist. Es existieren zwar Hinweise auf eine Wirksamkeit bei neuropathischem Schmerz sowie Multipler Sklerose, auch die bekannten Studien zu bestimmten definierten und standardisierten Cannabisextrakten haben aber bislang keinen endgültigen Wirksamkeitsnachweis erbracht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend