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Frage von Hans H. •

Frage an Rainer Wend von Hans H. bezüglich Soziale Sicherung

Thema: Teuerung Energie ( Phoenix Runde 3.7.)

Können Sie mir Ihre Äusserung in obiger Runde erläutern, dass Bezieher von Transfereinkommen ( wie Altersgrundsicherung, ALG2 etc.) NICHT von den galoppierenden Teuerungsraten bei den Energiekosten betroffen seien, da ihnen eine "warme Wohnung" finanziert über die Kosten der Unterkunft (KdU) gesichert sei ? Offensichtlich wissen Sie nicht, dass die Kosten für Warmwasserversorgung und sonstige Haushaltsenergie aus dem Regelsatz bestritten werden müssen und bei allgem. starker Teuerung ( auch bei Lebensmitteln) der knapp kalkulierte und ohnehin formal wie inhaltlich umstrittene Regelsatz ( "Regelsatzlüge") vollends aus den Fugen gerät. Vielleicht auch noch zu ihrer Information: Vielerorts wird auch der Teuerungsausgleich bei Heizkosten zögerlich umgesetzt bzw. durch nicht gesetzeskonforme Pauschalierungen unterlaufen, der Hilfeempfaenger hat diese Differenzen zu den realen Kosten aus dem Regelsatz zu bestreiten. Wie überhaupt Tausende von Hilfeempfänger durch die von Ort zu Ort unterschiedlichen Interpretation der Vorgaben ( max. Höhe, Toleranzen, Angemessenheit etc.) nicht erstattete Miet+ Heizkostenanteile aus dem Regelsatz finanzieren müssen.

Bitte Sie daher um freundliche Antwort, auf welcher Grundlage Ihre pauschale Äusserung in der o.a. Diskussion basiert.

MfG HH

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hamacher,

meine Aussage in der PHOENIX-Runde bezog sich auf die Kosten für Unterkunft und Heizung, die nach dem Sozialhilferecht zusätzlich zu den Leistungen zum Lebensunterhalt von den Trägern der Grundsicherung gezahlt werden. Die gestiegenen Kosten für Heizenergie führen also nicht zu einer Belastung der ALG II-Empfänger, sondern vor allem zu einer höheren Belastung der Kommunen als Kostenträger.

Mir ist bekannt, dass viele Kommunen versuchen, die steigenden Energiekosten durch eine Budgetierung aufzufangen und Obergrenzen für die Heizkostenerstattung festgelegt haben, die aufgrund der hohen Energiepreissteigerungen nicht ausreichen, um die tatsächlichen Kosten zu decken. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde aber mittlerweile entschieden, dass die Empfänger von ALG II ein Recht darauf haben, die tatsächlichen Heizkosten von den Kommunen finanziert zu bekommen.

Wie ich bereits in der PHÖNIX-Runde ausgeführt habe, werden wir grundsätzlich kaum etwas daran ändern können, dass die Energiepreise steigen. Denn die hohen Energiepreise resultieren vor allem daraus, dass die weltweiten Vorräte an fossilen Energieträgern (Öl, Kohle, Gas und auch Uran) immer weiter abnehmen, während es andererseits aufgrund des Wirtschaftswachstums in Ländern wie China, Indien und Brasilien eine steigende Nachfrage nach Energie gibt. Da die weltweit verbleibenden Energieressourcen absehbar aufgebraucht sein werden, müssen wir unsere Energieversorgung mittel- und langfristig auf regenerative Energien umstellen. Deshalb ist es grundsätzlich richtig, den Verbrauch von Energie zu verteuern, um damit Anreize zur besseren Energieeffizienz zu setzen. Würde der Staat sich jetzt dazu entschließen, den Preisanstieg bei Energie durch Subventionen aufzufangen, müssten die staatlichen Zuschüsse ständig erhöht werden. Denn die Energiepreise werden absehbar nicht günstiger, sondern steigen weiter an. Eine solche Subventionierung kann allein aus haushaltspolitischen Gründen nicht geleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend