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Frage von Ulrich B. •

Frage an Rainer Wend von Ulrich B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Rainer Wend,

mit großem Interesse habe ich Ihre <="dr_rainer_wend-650-5776--f110007.html#frage110007">Antwort vom 9.5.2008 an Herrn Chris Menne gelesen.
Woher haben Sie Ihre Kenntnisse über das Gesamtinteresse der IHK-Zwangsmitglieder? Haben Sie eine Umfrage gemacht?
Tatsache ist die IHK fördert die gewerbliche Wirtschaft auf keinen Fall das Gegenteil ist der Fall ich kann es beurteilen bin selber Unternehmer.
Haben Sie sich schon mal mit Unternehmern an einen Tisch gesetzt und sich deren Probleme angehört sicherlich nicht, sonst würden Sie Herrn Menne nicht derart antworten.
Im Internet unter Kammerwatch.de können Sie nachlesen wo den Zwangsmitgliedern der Schuh drückt.
Sicherlich ist Ihnen als MdB die Drucksache 14 / 9175 der Bundesregierung bekannt.
Hier steht dass die IHK jährlich weit über 120000 Zwangsvollstreckungen einleitet, wenn man bedenkt dass aber erst nach 6 Jahren vollstreckt wird ist dies eine ungeheuerliche Protestwelle gegen die Zwangsmitgliedschaft zur IHK. Die es in anderen EU-Ländern und in der Landwirtschaft nicht gibt und dort läuft es prima ohne Zwangsmitgliedschaft.
Meine konkrete Frage ist Ihre Antwort an Herrn Menne wirklich Ihre persönliche Meinung ?

Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Britzelmair Ulrich

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Sehr geehrter Herr Britzelmair,

selbstverständlich ist mir der Bericht der Bundesregierung über Beiträge, Aufgaben und Effizienz der Industrie- und Handelskammern (Drucksache 14/9175) bekannt. Ich halte es allerdings für eine sehr einseitige Darstellung, aus diesem Bericht lediglich die Zahl der Zwangsvollstreckungen zu nennen und alle anderen dort genannten Daten und Aussagen zu vernachlässigen.

So wird in diesem Bericht beispielsweise auch festgestellt, dass die durchschnittliche Beitragslast für das einzelne IHK-Mitglied von 1998 bis 2001 um über 10 Prozent gesunken ist und die Zahl der Widersprüche und Klagen gegen die IHKs abgenommen hat, auch die von Ihnen angeführte Zahl der Zwangsvollstreckungen ist im Berichtszeitraum zurückgegangen. Die Bundesregierung stellt als Fazit des Berichts fest, dass die IHKs als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft erforderlich und sachgerecht sind, sie sieht sich in dieser Haltung auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, das im Dezember 2001 festgestellt hat, dass die Pflichtmitgliedschaft in der IHK verfassungsgemäß ist.

Als Bundestagsabgeordneter gehört der Austausch mit Menschen, also auch mit Unternehmern, zu meiner täglichen Arbeit. Auch als wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion stehe ich in einem engen Kontakt zu Unternehmen. Ich bin mir sicher, dass ich die Interessen der Menschen, die ich im Bundestag vertrete durch die vielen Gespräche, Betriebsbesuche und sonstigen Kontakte bestmöglich kenne. Sicherlich gibt es darunter auch Kritiker der Pflichtmitgliedschaft in der IHK, eine Mehrheit ist das nach meinen Erfahrungen aber nicht.

Deshalb bleibe ich dabei, die Pflichtmitgliedschaft in der IHK zu befürworten. Sie können außerdem davon ausgehen, dass jede von mir veröffentlichte Antwort auf diesem Portal meine persönliche Meinung darstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend