Frage an Rainer Wend von Antje P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wend,
herzlichen Dank für Ihre Antwort, ich bitte um Nachsicht, wenn es einem Bürger nicht gleich gelingt, sein Anliegen klarer zu formulieren,
Mir ist die Gewaltenteilung sehr klar und ebenso, dass das BVG auch entgegen politischen Entscheidungen, korrigierend im Sinne der Bürger Entscheidungen trifft oder getroffen hat.
Das angesprochene Urteil allerdings beläßt gewollt eine Machtkonzentration bei bestimmtem Berufsgruppen, wie wir sie genau eben nicht mehr haben sollten wie im 18. Jahrhundert und manifestiert, dass zwischen Arbeitnehmern und Rentnern einerseits und Selbständigen, Beamten, Richtern und Pensionären andererseits Unterschiede von solchem Ausmaß und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen. Was auch deutlich aus dem zitierten Leserbrief von der Aktion Demokratischer Gemeinschaft hervorging.
Auf den Seiten der ADG ist leider kein direkter Link zum erwähnten Urteil, aber es ist kein Problem unter den Publikationen die Erklärung vom März 2007 zu finden: http://www.adg-ev.de/PublikParent.htm
Und natürlich frage ich als Bürgerin besonders die Volksverteter, die sich mit dem Thema Rente beschäftigen, wie eine derart willkürliches Zweiklassensystem zwischen Arbeitnehmern und Rentnern einerseits und Selbständigen, Beamten, Richtern und Pensionären andererseits möglich ist. Denn Richter entscheiden doch nach geltenden Gesetzen? Wer ist Souverän und Gesetzgeber des Staates? Das Volk? Und in dessen Vertretung die gewählten Abgeordneten?
Somit bitte ich um Antwort, ob es in Deutschland wirklich so ein Zweiklassensystem geben sollte?
Mit freundlichen Grüßen
Antje Poelmann
Sehr geehrte Frau Poelmann,
ich stimme Ihnen zu, dass es in der Frage der Altersversorgung grundsätzlich keine Unterschiede zwischen Angestellten, Beamten und Selbstständigen geben sollte. Ich habe deshalb auch keine Einwände gegen die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen – also auch der Beamten und Selbstständigen – in die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings würde sich durch die Ausweitung des Einzahlerkreises das Liquiditätsproblem der gesetzlichen Rentenversicherung nur kurzfristig entspannen. Denn jeder Beitragszahler erwirbt aber auch einen Leistungsanspruch. Langfristig hätte man also durch die Ausweitung des Einzahlerkreises wenig gewonnen, da sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern nicht ändern würde. Außerdem gibt es für eine derartige Neugestaltung der Rentenversicherung derzeit keine politische Gestaltungsmehrheit im Deutschen Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend