Frage an Rainer Wend von Antje P. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Wend,
mit großem Interesse lese ich Ihre Ausführungen zum Thema Rentenerhöhung.
So wie Sie sehen es viele Volksvertreter aller Parteien.
Auf den Seiten der Aktion Demokratischer Gemeinschaft (ADG) http://www.adg-ev.de/PublikParent.htm
ist ein Urteil des BVG zu lesen und ich frage Sie: Wozu ist Politik da, wenn soetwas im Namen des Volkes entschieden werden kann?? Diese Art der Willkür erinnert fatal an Teile unserer Geschichte, die wir eigentlich nicht wieder haben sollten:
"Warum empfinden denn immer mehr Menschen eine Gerechtigkeits- lücke, insbesondere im Sozialrecht. Deutlich wird das zum Beispiel durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00) zum Rentenrecht, nachzulesen auf den Internetseiten des Bundesverfassungsgerichts. Darin erklären die Verfassungsrichter, dass im Rahmen der Altersversorgungssysteme für Arbeitnehmer und Rentner nicht die gleichen Rechte und Grundrechte gelten wie für andere Bürger, sondern die
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (Randnummer 53), mit anderen Worten politische Willkür. Begründet wird das an anderer Stelle damit, dass zwischen Arbeitnehmern und Rentnern einerseits und Selbständigen, Beamten, Richtern und Pensionären andererseits Unterschiede von solchem Ausmaß und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen
(Randnummer 70), mit anderen Worten, für die einen gilt die Anwendung von Grundgesetz und Rechtsstaatlichkeit, für die anderen die politische Beliebigkeit. Man braucht sich also über die immer kleiner werdenden Renten und den daraus erwachsenden Protest nicht zu wundern. Das ist die Denkweise des mittelalterlichen Ständestaats, die von Union, SPD und FDP seit 50 Jahren praktiziert und von der Justiz bedauerlicherweise bis heute
abgesegnet wird." Soetwas ist Futter für "Die Linken"!!
Sehr geehrte Frau Poelmann,
wenn ich Sie richtig verstehe, kritisieren Sie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und fragen, warum die Politik so ein Urteil zulassen kann.
Dazu möchte ich Folgendes kurz erläutern: Unsere Demokratie beruht auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Die drei Staatsgewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) sind voneinander getrennt und kontrollieren sich gegenseitig. Das Parlament (die Legislative) hat keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Gerichte in Deutschland, es verabschiedet lediglich Gesetze. Es kommt eher genau umgekehrt immer wieder vor, dass Gesetze vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungsgemäß beurteilt werden und der Gesetzgeber zu Änderungen gezwungen wird. Die Gewaltenteilung ist seit dem 18. Jahrhundert eine der Grundprinzipien der demokratischen Staatstheorie und verhindert Machtkonzentration und Willkür.
Leider kann ich anhand Ihrer Ausführungen und dem angegebenen Link nicht erkennen, was genau Sie an dem Urteil zum Rentenrecht bzw. der einzelnen Begründung des Bundesverfassungsgerichtes kritisieren. Deshalb kann ich Ihre Frage abgesehen von dem Hinweis auf die Gewaltenteilung leider nicht inhaltlich beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend