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Frage von Janek R. •

Frage an Rainer Wend von Janek R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wend,

ich intressiere mich sehr fuer das Thema "staatliche Durchsuchung von Computern", habe dabei aber doch einige Fragen. Natuerlich interressiert mich ihre Meinung zu der Frage besonders, unter welchen Kriterien wuerden sie persoehnlich einer Computerdurchsuchung zustimmen wuerden?
Ausserdem wuerde ich gerne erfahren wie hoch sie das Risiko einschaetzen, dass man als voellig Unschuldiger Buerger einer solchen Computerdurchsuchung "zum Opfer faellt", ohne in irgendeinerweise Straftaetig zu werden. Letztlich wuerde ich es sehr wissenswert finden, wer letztenende kontrolliert, welche Computer durchsucht werden, und ob dies zu recht geschiet?

Mit freundlichen Gruessen,
Janek Rathjen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rathjen,

ich nehme an, Sie meinen mit der „staatlichen Durchsuchung von Computern“ die so genannte Online-Durchsuchung.

Da es für diese Maßnahme keine Rechtsgrundlage gibt, hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die Durchführung von Online-Durchsuchungen auf Drängen der SPD gestoppt. Gleichzeitig arbeitet das Innenministerium derzeit daran, eine verfassungskonforme Lösung für Online-Durchsuchungen zu finden und hierfür eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Bislang gibt es zu diesen Plänen lediglich Äußerungen von Herrn Schäuble in Interviews, ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor. Deshalb kann ich Ihre Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Online-Durchsuchungen nicht beantworten.

Grundsätzlich stehe ich – genauso wie ein Großteil meiner Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion – den Plänen zur Online-Durchsuchung skeptisch gegenüber. Denn Online-Durchsuchungen sind anders als Wohnungsdurchsuchungen durch unabhängige Dritte (der Justiz) nicht zu kontrollieren. Zudem berührt der Computer-Zugriff den privatesten Kern von Datenspeichern, und zwar nicht nur der Beschuldigten, sondern auch unverdächtiger Nutzer.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt momentan noch über eine Klage gegen die in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Online-Durchsuchungen. Das Urteil hierzu wird voraussichtlich Anfang 2008 verkündet. Bevor es dieses Urteil nicht gibt und die anderen zahlreichen Bedenken gegen die Online-Durchsuchung nicht ausgeräumt sind, wird es zu diesem Thema keine Einigung innerhalb der Großen Koalition und somit auch keine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen geben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Wend