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Frage von Roland K. •

Frage an Rainer Wend von Roland K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Wend,

in der Talkshow- Maybrit Illner am 14.06.07, sprachen Sie über die Altersvorsorge für Hartz IV-Empfänger. Ich habe diese Sendung nicht gesehen und möchte gerne mehr darüber von Ihnen erfahren.
Welche Möglichkeiten gibt es bei einem so geringen monatl. Eink., welches nicht einmal zu einem einigermaßen, normalen Leben ausreicht? Welche Unterstützung stellt sich der Staat vor? Ähnlich der Riester-Rente? Der monatliche Beitrag kann doch nur sehr gering sein, da der Regelbezug doch schon für den täglichen Bedarf nicht ausreicht und man evtl. schon 50+ ist.

Über eine umfassende Antwort freue ich mich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Roland Kosarek

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Sehr geehrter Herr Kosarek,

in der Sendung "Maybritt Illner" vom 14. Juni 2007 habe ich erwähnt, dass man bereits mit einem monatlichen Beitrag von 5 Euro eine staatliche Förderung von über 500 Euro im Jahr erhalten kann. Diese Aussage bezog sich auf den Abschluss einer Riester-Rente.

Seit 2002 fördert der Staat unter bestimmten Bedingungen die private Altersvorsorge mit finanziellen Zuschüssen (Riester-Zulagen). Das bedeutet: wer einen Teil seines Einkommens (und dazu zählt auch das Einkommen aus dem ALG II) in den Aufbau einer privaten zusätzlichen Alterssicherung investiert, erhält vom Staat Zulagen. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Höhe der Eigenbeiträge. Wer seinen Mindesteigenbeitrag einbringt, erhält die volle Zulage. Der Mindestbeitrag beträgt im Jahr 2007 3 Prozent des Bruttoeinkommens, im Jahr 2008 4 Prozent des Bruttoeinkommens. Bei Menschen ohne Einkommen und bei Hartz IV-Empfängern beträgt der Mindestbeitrag lediglich 5 Euro im Monat. Wer den Mindesteigenbeitrag nur teilweise erbringt (zum Beispiel 50 Prozent), erhält eine anteilige Zulage (also in diesem Fall die Hälfte der vollen Zulage). Die Altersvorsorge besteht also aus dem Eigenanteil und der Zulage, die der Staat direkt in den Altersvorsorgevertrag einzahlt. Gewährt werden eine Grundzulage sowie eine Kinderzulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.

Im Jahr 2007 beträgt die Zulage für Alleinstehende 114 Euro und für jedes kindergeldberechtigte Kind 138 Euro. Ehepaare, von denen jeder einen eigenen Riester-Vertrag hat, erhalten jährlich 228 Euro. Diese Beiträge steigen im nächsten Jahr auf 154 Euro für Alleinstehende, 185 Euro für jedes Kind und 308 Euro für Ehepaare von denen jeder einen eigenen Vertrag hat. Eine Förderung von über 500 Euro im Jahr kann also beispielsweise ein Hartz-IV-Empfänger erhalten, der verheiratet ist, zwei Kinder hat und monatlich 5 Euro in eine Riester-geförderte Altersvorsorge investiert.

Sollten Sie sich für den Abschluss einer Riester-Rente interessieren, empfehle ich Ihnen, sich bei Ihrer Hausbank beraten zu lassen. Für weitere Informationen zur Riester-Rente oder anderen Möglichkeiten der Altersvorsorge können Sie sich auch an die Beratungsstellen der Gesetzlichen Rentenversicherung wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend