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Frage von Horst M. •

Frage an Rainer Wend von Horst M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Wend,
noch einmal zum Thema vorgezogene Neuwahlen und ´unechte´ Vertrauensabstimmung: Halten Sie es nicht für korrekter, wenn sich der Bundestag ein Selbstauflösungsrecht gibt und werden Sie sich dafür in der nächsten Legislaturperiode einsetzen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meyer,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworte. Lange Zeit war ich eher skeptisch gegenüber einem Selbstauflösungsrecht des Bundestages eingestellt. In der Weimarer Republik haben wir in Deutschland höchst negative Erfahrungen mit dem Selbstauflösungsrecht des Parlaments gemacht. Damals führte das Recht zur Selbstauflösung zu einer zunehmenden parlamentarischen Instabilität. Diese Instabilität hat erheblich zur politischen Radikalisierung in den frühen 30er Jahren sowie zum Untergang der Weimarer Republik beigetragen.

Allerdings bin ich der Überzeugung, dass man nach mittlerweile über 50 Jahren stabiler Demokratie in der Bundesrepublik darüber nachdenken sollte, die Möglichkeit zur Selbstauflösung des Parlaments wieder in der Verfassung festzuschreiben. Das macht vor allem vor dem Hintergrund Sinn, dass bereits die Neuwahlentscheidungen von 1973 und 1983 recht konstruiert gewirkt haben.

Eine verfassungsrechtlich garantierte Möglichkeit zur Selbstauflösung müsste dabei selbstverständlich an strenge Regeln geknüpft sein. Auch bedarf es für eine solche Verfassungsänderung einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Deshalb kann eine solche Entscheidung nicht übers Knie gebrochen werden. Sollte es im neuen Bundestag jedoch eine sinnvolle Initiative für ein Selbstauflösungsrecht des Parlaments geben, werde ich diesen Gesetzentwurf unterstützen, sofern ich dem 16. Bundestag angehöre.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Wend