Frage an Rainer Wend von Jürgen W. bezüglich Verbraucherschutz
Hallo Herr Dr. Wend,
Im Jahre 1935 wurde per Gesetz festgelegt, dass Deutschland in Kehrbezirke für Schornsteinfeger einzuteilen ist. Ich meine es wird höchste Zeit, diesen Balast los zu werden. Wie sehen Sie dieses Thema?
Mit freundlichen Grüssen.
H-J. Wittig
Sehr geehrter Herr Wittig,
wie sie vermutlich wissen, gibt es derzeit Klagen vor dem EuGH gegen das deutsche Schornsteinfegergesetz. Deshalb hat die Bundesregierung Brüssel eine Liberalisierung des Schornsteinfegergesetzes zugesagt. Dieses Gesetz unterliegt jedoch der Zustimmungspflicht des Bundesrates. Bei den Verhandlungen zwischen Bundesregierung und den Ländern hat es bislang keine Einigung gegeben. Ich gehe jedoch davon aus, dass nach den Bundestagswahlen am 18. September die Debatte um die Reform des Schornsteinfegergesetzes schnell wieder aufgenommen wird und es anschließend bald zu einer gesetzlichen Regelung kommt.
Mit den besten Grüßen
Rainer Wend