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Frage von Michael S. •

Frage an Rainer Stinner von Michael S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Stinner,

wegen einer offensichtlichen Gerechtigkeitslücke wird das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Regelung der Pendlerpauschale höchst wahrscheinlich für ungültig erklären. Auch mir als Nicht-Auto-Besitzer leuchtet nicht ein, warum Berufspendler, die in der Nähe ihres Arbeitsortes ( Entfernung 0 bis 19 Kilometer ) leben, wohnen und einkaufen steuerlich anders behandelt werden, als Arbeitnehmer, die täglich 100 Kilometer unterwegs sind.

Da ich in der aktuellen Pendlerpauschale weder ein verkehrspolitisches noch umweltpollitisches Steuerungselement erkennen kann, bitte ich Sie um eine Einschätzung nachfolgender Idee (die Sie natürlich gern übernehmen dürfen):

A) Rückkehr zur "alten" Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer, bei reduziertem "Pro-Kilometer-Satz" - somit Kostenneutralität (da dürfte auch Finanzminister Peer Steinbrück nichts dagegen haben).

oder

B) Ein an den derzeitigen Ausgaben für die Pendlerpauschale sich orientierender "Pendlerfreibetrag" für alle Einkommenssteuerpflichtigen. Neben der Kostenneutralität ergäbe sich ein erfreulicher Zusatznutzen: eine Vereinfachung der Einkommenssteuererklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schropp

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schropp,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Die heutige Regelung der Pendlerpauschale ist in der Tat in sich widersprüchlich, ungerecht und aller Wahrscheinlichkeit nach auch verfassungswidrig.

Die FDP schlägt einen völlig anderen Weg vor, nämlich Abschaffung nahezu aller Sondertatbestände und statt dessen eine deutliche Reduzierung der Steuersätze für alle, in diesem Zusammenhang sehen wir auch die Abschaffung der Pendlerpauschale vor, das würde im Kern Ihrem Vorschlag B entsprechen. Was wir allerdings nicht mittragen, ist die Abschaffung der Pendlerpauschale ohne jede sonstige Strukturänderung, denn das würde lediglich die Belastung für einzelne erhöhen.

Es gibt in der Steuerpolitik ein grundsätzliches und nicht auflösbares Problem: Entweder will man in jedem Einzelfall eine gerechte Lösung erreichen, dann wird das Steuerrecht so überbordend kompliziert wie es heute ist, und damit auch wieder ungerecht, weil es niemand mehr versteht, oder wir führen Pauschallösungen ein, dann erfassen wir nicht jeden Einzelfall hundertprozentig korrekt, aber das Gesamtsystem bleibt nachvollziehbar. Wir Liberale haben uns für den zweiten Weg entschieden: runter mit den Steuersätzen und weg mit den Ausnahmetatbeständen. Beides gehört zusammen und eines geht nicht ohne das andere.

Dr. Rainer Stinner MdB