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Frage von Maximilian H. •

Frage an Rainer Stinner von Maximilian H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Stinner,

im aktuellen Waffengesetz Entwurf vom 22.11.07 (aktuell zur Beratung im Bundesrat) wird angestrebt, die maximale Austrittsenergie von als Spielzeug klassifizierten Softairs auf 0,08Joule festzulegen.

Auf den Feststellungsbescheid des BKA vom 18.04.04 vertrauend haben jedoch viele Händler angefangen, Softairs mit einer Mündungsenergie von bis zu 0,5Joule an Minderjährige zu verkaufen. Diese würden, sollte der
derzeitige Entwurf Gesetz werden, jedoch unter das Waffengesetz fallen.

Die daraus resultierende Kriminalisierung tausender Kinderzimmer ist in meinen Augen untragbar.

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass das Gefahrenpotenzial solcher Anscheinswaffen nicht von der Austrittsenergie, sondern von der Verwechslungsgefahr mit scharfen Feuerwaffen ausgeht. Diese Gefahr würde
durch das Führungsverbot gebannt. Eine Festlegung der Energiegrenze auf 0,08 Joule würde jedoch nicht der öffentlichen Sicherheit dienen, sondern nur unnötig Jugendliche kriminalisieren.

Wie stehen sie und ihre Partei zu diesem Sachverhalt?

Mit freundlichen Grüßen,

Maximilian Hauck

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hauck,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Das Thema Waffengesetz wird innerhalb meiner Fraktion gerade intensiv diskutiert. Eine endgültige Festlegung zu allen Einzelpunkten gibt es dabei noch nicht.

Grundsätzlich stellen wir Liberale aber immer die Frage, ob durch noch schärfere Gesetze wirklich mehr Sicherheit zu erzeugen ist. Schon heute ist unser Waffenrecht eines der strengsten der Welt. Welchen Nutzen da weitere Verschärfungen wirklich in der Realität haben - und nicht nur Aktionismus sind - werden wir sehr kritisch prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Stinner