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Rainer Stinner
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Frage von Brigitte s. •

Frage an Rainer Stinner von Brigitte s. bezüglich Frauen

SgH Dr. Stinner,
ich wurde nach altem Scheidungsrecht schuldlos geschieden, daher kein Versorgungsausgleich.
Habe eigenen Rentenanspruch von 569,- € (netto) erarbeitet in ca. 30 Jahren. Mein Ex-Mann hörte zu arbeiten auf, da "einem Selbständigen eine lohnabhängige Arbeit nicht zugemutet werden könne" (bayr. Richterin) und er lebte seither als Privatier. Habe als Alleinerziehende 2 Kinder großgezogen mit 50 bzw. 70 DM Kindergeld, ohne Internat und Ganztagsschulen, und beide sind heute sozialversicherungspflichtig berufstätig (promoviert bzw. zwei abgeschl. Berufsausbildungen!)
Wie komme ich zu einer leistungsgerechten Rente, die höher als die Grundversorgung ist und von der ich leben kann ohne betteln zu müssen?
Mit besten Grüssen
B. Sobieroj

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Sobieroj,

wenn Ihr Rentenanspruch korrekt berechnet wurde, sehe ich keine direkte Möglichkeit, Ihnen helfen zu können. Fälle wie Ihrer waren es, die zu einer Änderung des Scheidungsrechts geführt haben, um gerade Frauen, die wegen Kindererziehung nicht vollzeit beschäftigt waren, eine angemessene Altersversorgung zu gewährleisten. Das Urteil der Richterin kann ich nicht nachvollziehen. Es deckt sich auch nicht mit meinen Kenntnissen zur Rechtslage. Allerdings bin ich auch kein Anwalt und kann Ihnen nur raten, hier noch einmal fachkundigen Rat einzuholen.

Dr. Rainer Stinner MdB