Frage an Rainer Stinner von Alfred M. bezüglich Gesundheit
Hätten Sie der Koalitionsvereinbarung zum Nichtraucherschutz zugestimmt ?
Halten Sie die Ausnahme für Gasstätten in der Arbeitschutzgesetzgebung für gerechtfertigt ? Warum werden die Angestellten in Gaststätten vom Nichtraucherschutz ausgeschlossen ? Bestreiten Sie, daß viele Menschen keine andere Existenzmöglichkeit haben, als in einer Gaststätte zu arbeiten, sodaß ihr Leben durch aufgezwungenes Passivrauchen mit Sicherheit schwer belastet und verkürzt wird ? Würden Sie für eine Aufhebung dieser Ausnahme stimmen ? Dafür wäre eindeutig der Bundestag zuständig ? Unterstützen Sie Bestrebungen, von dieser Kompetenz Gebrauch zu machen ?
Sehr geehrter Herr Mayer,
Nein, ich hätte dem Koalitionsantrag nicht zugestimmt. Ich halte Rauchverbote überall da für sinnvoll, wo Menschen sich nicht aussuchen können, ob Sie einen Ort aufsuchen wollen oder nicht. Deshalb ist ein Rauchverbot in Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden sinnvoll.
Bereits heute kann jeder Wirt selber entscheiden, ob in seinem Lokal geraucht werden darf oder nicht. Die Zielvereinbarungen zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband mit dem Bundesministerium für Gesundheit, in drei Jahren 90% aller Gaststätten mindestens 50% Nichtraucherplätze anbieten zu lassen, halte ich für richtungweisend. Das Ziel der ersten Stufe dieser Selbstverpflichtung ist nach einem Jahr erreicht. Wir sollten vor weiteren gesetzlichen Maßnahmen das endgültige Ergebnis abwarten. Ich bin da optimistisch.
Im Übrigen sollten wir alle dafür werben, dass das Angebot „Rauchfrei“ im Wettbewerb ein Qualitätsmerkmal sein und den Gastwirten Vorteile bringen kann, denn erstaunlich wenig Kneipen und Restaurants nutzen die Möglichkeit mit rauchfreier Luft zu werben! Warum keine Raucher- und Nichtraucher Restaurant, damit wir alle die Möglichkeit der Wahl haben. Eine amerikanische Kaffeekette, die komplett rauchfrei ist, expandiert in Deutschland.
Dr. Rainer Stinner MdB