Frage an Rainer Stinner von Gernot R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Stinner,
trotz der bekannten Tatsche dass es zu wenig Arbeitsplätze für über 50jährige gibt, hat die Koalition das Renteneintrittsalter auf 67 angehoben. Dies gilt nicht für Beamte die wie bisher früher (altersmäßig) in Pension gehen können. Wahrscheinlich weil diese Berufsgruppe unter extremen Belastungen wie Streß und Sorge um den Arbeitsplatz leidet! Diese Personen zahlen zwar nichts in die Rentenkasse ein, erhalten aber dafür bei gleichen "Beitragszeiten" eine wesentlich höhere Pension als der "normale" Arbeitnehmer.
Meine Frage:
1. Verstößt dieses Nichteinzahlen nicht gegen den Solidargedanken aller abhängig Beschäftigten?
2. Womit ist die höhere Pension begründet?
3. Warum gilt das Renteneintrittalter 67 (úktisch und praktisch eine Rentenkürzung) nicht auch für Beamte?
4. Welche Vorschläge wollen Sie persönlich im Bundestag einbringen um die Zahl der Beschäftigungslosen über 50jährigen Menschen zu verringern?
5. Welche Vorschläge hat die FDP zu diesen von mir aufgeworfenen Fragen?
Mit freundlichen Grüßen
Gernot Reisinger
Sehr geehrter Herr Reisinger,
herzlichen Dank für Ihre Fragen. Lassen Sie mich vorweg sagen, dass ich die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters für absolut notwendig und alternativlos halte. Immer höhere Lebenserwartung und immer geringere Lebensarbeitszeit, das geht auf Dauer einfach nicht zusammen. In den letzten Jahrzehnten hat sich die durchschnittliche Lebenserwartung um eine zweistellige Jahreszahl erhöht. Da halte ich eine Erhöhung des Renteneintrittsalters um zwei Jahre für zumutbar.
Die Erhöhung wird übrigens auch für Beamte kommen, da wird es keine Sonderregelung geben. Auch die Pensionen von Beamten wurden de facto bereits verkürzt. Ebenso wie die Wochenarbeitszeit in fast allen Bundesländern für Beamte verlängert wurde. Das Zerrbild, an Beamten seien alle Kürzungen vorrüber gegangen, stimmt nicht.
Dass Beamte nicht in die Rentenversicherung einzahlen liegt an der grundsätzlichen Struktur. Danach erhalten Beamte vom Staat die Sicherheit des Lebensunterhalts - und zwar lebenslang - und sind diesem dafür in einem besonderen Treueverhältnis verbunden. So dürfen Beamte etwa nicht streiken um Lohnerhöhungen zu erkämpfen.
Allerdings bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass wir eine grundlegende Reform des Beamtentums brauchen. Viele, die heute noch Beamte sind, etwa Lehrer oder Professoren, müssen das nicht unbedingt sein. Verbeamtet werden sollten nur diejenigen, die wirklich hoheitliche Aufgaben übernehmen, etwa Richter oder Polizisten.
Wir Liberale haben uns viele Gedanken gemacht, wie die Beschäfitgungschancen älterer Menschen erhöht werden können. Wenn wir uns anschauen, wie sich die Arbeitslosenraten Älterer entwickelt haben, stößt man auf einen interessanten Zusammenhang: Je mehr Vergünstigungen es für Ältere gab: Frühverrentungsmöglichkeiten, längerer Bezug von Arbeitslosengeld und so weiter, desto weniger wurden in den Unternehmen Ältere beschäftigt. Hier müssen wir umsteuern. Für ein Unternehmen darf es nicht durch Sonderregelungen nachteilig sein, Ältere einzustellen. Im übrigen haben wir jetzt schon in einer ganzen Reihe von Branchen Facharbeitermangel. Da sind auch Ältere wieder gefragt. Das wird in den nächsten Jahren noch deutlich zunehmen.
Mit besten Grüßen
Rainer Stinner