Frage an Rainer Stinner von Jens A. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Stinner,
Sie haben im Rahmen der Abstimmung "Wasser ist Menschenrecht-Privatisierung verhindern" mit Nein votiert.
Nun ist mir der genaue Wortlaut des Antrages nicht bekannt. Dennoch interessiert mich, wie Sie zu Ihrer Entscheidung gekommen sind und welche Argumente Sie dafür ins Feld führen.
Wie gesagt, ohne den genauen Wortlaut des Antrages zu kennen, muss man mit einer Wertung des Abstimmungsergebnisses zurückhaltend sein.
Ich möchte Ihnen allerdings auch sagen, dass ich der Meinung bin, dass die Wasserversorgung Allgemeingut ist und bleiben muss. Private Investoren sind hier fehl am Platz.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Achenbach
Sehr geehrter Herr Achenbach,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
ich habe gegen den Antrag gestimmt, weil ich ihn für völlig falsch halte.
In dem Antrag der Linksfraktion wird gefordert, eine Richtlinie der Europäischen Union abzulehnen, in der die Bedingungen festgelegt werden, nach denen die Kommunen Wasserkonzessionen vergeben können.
Dazu muss man einige Dinge wissen: Schon heute gibt es in Deutschland eine ganze Reihe von Kommunen, die ihre Wasserversorgung privatisiert haben. Und es gibt überhaupt keine Belege dafür, dass in diesen Kommunen die Wasserversorgung grundsätzlich schlechter oder teurer ist, als in denen, wo diese Aufgabe von öffentlicher Hand durch geführt wird.
Zum anderen soll durch die EU-Richtlinie keine Kommune in irgendeiner Weise gezwungen werden, ihre Wasserversorgung zu privatisieren, wenn sie das nicht will. Es geht nur darum ,wenn eine Kommune sich für die Privatisierung entscheidet, dass dies dann nach bestimmten fairen Spielregeln erfolgt, so wie das auch bei anderen öffentlichen Ausschreibungen geltende Rechtslage ist.
Außerdem wird durch diese Richtlinie keine völlig neue Rechtslage geschaffen. Es gibt zu diesem Thema bereits Urteile des Europäischen Gerichtshofs, deren Tenor in dieser Richtlinie zusammengefasst wird, um für alle Beteiligten eine klare und nachvollziehbare Rechtsgrundlage zu geben, die sich Kommunen und Unternehmen bisher aus verschiedenen Einzelurteilen zusammensuchen müssen.
An dem grundsätzlichen Recht, eines jeden Menschen auf den Zugang zu sauberem Trinkwasser, ändert sich durch diese Richtlinie überhaupt gar nichts. In Europa hat ja auch jeder Mensch das Recht auf eine ausreichende Nahrungsmittelversorgung. Und dieses Recht gewährleisten wir durch Sozialleistungen, nicht etwa dadurch, dass wir Lebensmittelläden und Bäckereien verstaatlichen.
So sehe ich das auch bei der Trinkwasserversorgung: Kommunen sollen entscheiden können, ob sie Trinkwasserversorgung öffentlich oder privat betreiben. Wenn sie privatisieren wollen, müssen sie sich an Ausschreibungsregeln halten, damit es nicht zu Vetternwirtschaft und Korruption kommt. Um nichts anderes geht es bei dieser Richtlinie.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Stinner