Frage von Matthias S. • 26.01.2013
Frage an Rainer Stinner von Matthias S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Stinner,
darf das Münchner Jugendamt ohne konkreten Vorfall und ohne stichhaltige Beweise die Kinder einer Familie gleich nach der Geburt (aus dem Krankenhaus heraus) den Eltern entziehen und in Pflegefamilien geben?
In meinem Konkreten Fall aufgrund von zweifelhaften Gutachten der GVG und Ärztlichen Vermutungen auf Alkohol und Drogenmissbrauch, die nie genauer untersucht wurden und natürlich völlig Gegenstandslos sind.
Kann es sein, dass ein Familienrichter schon zu Beginn der Verhandlung ein Urteil gefällt hat, indem er wörtlich zu mir sagt: "Sie werden Ihre Kinder nie wieder sehen."
Lässt sich so eine Vorgehensweise noch mit geltenden Gesetzen (Menschenrechte) vereinbaren?
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Simon
Antwort ausstehend von Rainer Stinner FDP