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Frage von Winfried Z. •

Frage an Rainer Stinner von Winfried Z. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Stinner,

im Vertragswerk zum ESM gibt es einen Passus, der dem ESM als Institution und allen seinen Mitarbeitern Immunität zusichert. Diese Immunität kann kein Parlament dieser Welt aufheben. Mit Ihrer Zustimmung zum ESM geben Sie damit gleichzeitig die Zustimmung zu einer Institution die keinerlei Kontrolle unterliegt, die aber gleichzeitig die Verantwortung für Gelder übernimmt, die weit über das hinausgehen, was Sie als demokratisch gewählter Bundestagsabgeordneter zu verantworten haben. Und ganz nebenbei könnten Sie wieder abgewählt werden, sowie Ihre Immunität aufgehoben werden. Der ESM ist für die Ewigkeit, Deutschland kann da nicht mehr austreten !

Daher meine Fragen:
1. Halten Sie diesen Passus mit unserem Grundgesetz und unserem bzw. Ihrem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie für vereinbar ?
2. Werden Sie eine Änderung des Passus verlangen ?
3. Werden Sie dem ESM auch dann zustimmen, wenn dieser Passus so bestehen bleibt ?

Vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen.

Mit freundlichen Grüssen,
Winfried Zeman

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Zeman,

Im ESM-Vertrag gibt es verschiedene Regelungen zu Immunität. Das sind aber keine Besonderheiten, sondern übliche Regelungen bei der Gründung von internationalen Organisationen. Der ESM als Organisation wird seinen Sitz in Luxemburg haben, er unterliegt aber nicht dem nationalen Recht von Luxemburg. In diesem Sinne genießt der ESM also Immunität. Das können Sie in Artikel 32 des ESM-Vertrags nachlesen. In Artikel 35 ist die persönliche Immunität für ESM-Mitarbeiter geregelt. Auch diese Regelung entspricht der üblichen Immunität für Personal bei internationalen Organisationen. Ich sehe hier keinen Nachbesserungsbedarf.
Diese Regelungen bedeuten nicht, dass der ESM keiner Kontrolle unterliegt. Im Gegenteil: Das Kontrollgremium ist der Gouverneursrat, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind. Sämtliche Hilfsmaßnahmen müssen durch den Gouverneursrat einstimmig beschlossen werden (Artikel 5 ESMV). Der ESM kann also keine Hilfsmaßnahmen gegen den Willen Deutschlands beschließen. Wegen dieses Veto-Rechts ist es auch kein Problem, dass Deutschland aus dem ESM nicht austreten kann.
Der ESM ist der institutionelle Rahmen, in dem wir künftig einvernehmlich Hilfsmaßnahmen beschließen können. In die Regelungen sind unsere Erfahrungen mit der Griechenlandhilfe und dem EFSF eingeflossen. Der ESM ist also eine Verbesserung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen. Aus diesem Grund werde ich auch der Ratifizierung des ESM-Vertrags zustimmen.

Den ESM-Vertrag zum nachlesen finden Sie übrigens hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709045.pdf

Beste Grüße,

Rainer Stinner