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Frage von Anna H. •

Frage an Rainer Stinner von Anna H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Stinner,

zuererst einmal wünsche ich Ihnen ein gutes neues Jahr 2012.
Ich habe eine Frage zur "Rente 67", nach den neuen Bestimmungen muss ich bis zum 66.plus 10 Monate arbeiten, ich bin Jahrgang 1956, es gibt aber zusätzlich die Regelung, das man mit 65 Jahren und 45 Arbeitsjahre abschlagsfrei in Rente gehen kann. Prima, aber ich werde meine 45 Arbeitjahre bereits mit dem Erreichen meines 62. Lebensjahr erreichen, wenn alles gut geht.t.
Ich finde , mit 45 Arbeitsjahren habe ich genug gearbeitet, werde aber bestraft, wenn ich dann in Rente gehe, da ich dann erst 62 Jahre alt bin
Dies ist einge große Ungerechtigkeit, es sollte auch möglich sein nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Wie ist Ihre Meinung dazu?

Mit freundlichem Gruß
Anna Holze

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Holze,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Sie sprechen zwei unterschiedliche Aspekte an, zum einen, wann soll jemand in Rente gehen dürfen, und zum anderen, wie viel Rente soll jemand dann bekommen.

Zum ersten: Wir von der FDP halten die jetzt geltende Regelung für viel zu unflexibel. Die Lebensverhältnisse von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern sind genau so unterschiedlich, wie ihre Wünsche, wie lange sie arbeiten wollen. Wir finden, jeder soll das Recht haben, ab 60 Jahren in Rente gehen zu können, dies dann aber mit den dann jeweils entsprechenden Abschlägen. Es sollte dann auch keine Obergrenze für die Arbeitstätigkeit geben.

Damit bin ich beim zweiten Aspekt Ihrer Frage. Grundsätzlich bemisst sich die Höhe der Rente nach der Höhe der Einzahlungen. Über welchen Zeitraum diese Einzahlung erfolgen, ist dann zweitrangig und eben nur wichtig für Sonderregelungen wie das frühere Renteneintrittsalter nach 45 Arbeitsjahren. Das entspricht dem Leistungsprinzip und das halten wir auch für gerecht. Deshalb halte ich es für falsch zu sagen, dass Arbeitnehmer durch Abschläge bestraft werden, wenn sie früher in Rente gehen. Die Abschläge sind notwendig, um die Ungerechtigkeit zu vermeiden, dass jemand, der früher in Rente geht, pro eingezahltem Euro eine höhere Rente bekommt, als jemand, der später in Rente geht. Wenn sie mit 62 in Rente gehen und Ihr Kollege mit 65, dann erhalten Sie - bei gleicher Lebenserwartung - 3 Jahre länger Rente. Wenn Sie beide nun die gleiche Rentenhöhe erhielten, dann bekämen Sie pro in Rentenkasse eingezahlten Euro eine höhere Rente als Ihr Kollege. Das würde ich als nicht fair betrachten. Deshalb halte ich diese Regelung für absolut richtig. Umgekehrt gilt es übrigens genauso: Wenn Sie länger arbeiten, dann bekommen Sie natürlich auch die entsprechenden Zuschläge zu Ihrer Rente.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Stinner MdB