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Frage von Ottmar M. •

Frage an Rainer Stinner von Ottmar M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Guten Tag Herr Stinner,

als vor einigen Wochen die britische Botschaft in Teheran von zweifelhaften Gestalten angegriffen wurde, warf man dem Iran die grobe Missachtung internationalen Rechts vor. Das wird wohl auch so sein. Wie verhält es sich nun mit der in iranischem Luftraum niedergegangenen US-Drohne? Ist deren Einsatz in iranischem Luftraum nicht ebenfalls eine grobe Missachtung internationalen Rechts? Wenn es keine Verletzung internationalen Rechts war, auf welcher international verbindlichen Rechtsnorm beruhte der Einsatz? Wenn es keine Rechtsgrundlage gab, wo blieb dann der Protest westlicher Staaten? Wenn die USA internationales Recht missachten, warum soll der Iran dann internationales Recht einhalten

O. Müller

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Müller,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Das Völkerrecht ist nicht in allen Bereichen so eindeutig und umfassendes wie nationales Recht. Einer der Bereiche, die völkerrechtlich nahezu ungeregelt sind, ist die Frage von Spionage. Sie ist im Völkerrecht weder verboten noch erlaubt. Es wird sozusagen implizit anerkannt, dass alle Staaten versuchen, Informationen über andere Staaten zu erlangen. Das Völkerrecht verbietet aber eben auch nicht, Spionage innerstaatlich gemäß der jeweiligen nationalen Rechtsordnung zu bestrafen. Vorausgesetzt selbstverständlich, das nationale Rechtssystem entspricht den Menschenrechtsstandards der Vereinten Nationen.

Demgegenüber ist die Immunität diplomatischer Vertretungen ausdrücklich festgelegt im Wiener Übereinkommen von 1961, das das seit Jahrhunderten entwickelte Völkergewohnheitsrecht kodifiziert. Dass iranische Sicherheitskräfte die Botschaft nicht geschützt haben, ist eine ganz klare und eindeutige Verletzung dieses Abkommens.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Stinner