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Frage von Daniel T. •

Frage an Rainer Stinner von Daniel T. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Stinner,

ich schreibe Ihnen, da ich in Ihrem Wahlkreis wohne und mich ein Thema beschäftigt, das ich bei der FDP vielleicht gut aufgehoben sehe. Es geht um die Zwangsmitgliedschaft in der IHK.

Ich habe vor kurzem ein Unternehmen gegründet und im Handelsregister eingetragen. Nun habe ich ein entsprechendes Schreiben von der IHK bekommen, das mich über die Zwangsmitgliedschaft aufklärt und mir Auskunft über die zu erwartenden Zahlungen gibt.

Ich kann mir vorstellen, dass die IHK Dienstleistungen erbringt, die für den ein oder anderen Unternehmer nützlich sind. Für mich als Unternehmer sehe ich allerdings überhaupt keinen Mehrwert in der Mitgliedschaft. Warum muss ich dann diese Diensteistungen, die für wen auch immer erbracht werden, mitfinanzieren?

So weit ich verstanden habe, stammt das Gesetz, das diese Zwangsmitgliedschaft regelt, aus dem Jahr 1956 und trägt auch heute noch (!) im Titel das Wort ´vorläufig´. Wäre es nicht Zeit, diese Zwangsregelungen 54 Jahre später endlich einmal abzuschaffen?

Wie stehen Sie persönlich und die FDP zu dieser Frage?

Mit bestem Dank vorab für eine Antwort,
Daniel Tisch

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Tisch,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Sie wissen sicherlich, dass sich die FDP sehr lange, ausführlich und auch sehr kontrovers mit diesem Thema befasst hat.
Letztendlich hat es auf einem Bundesparteitag eine Mehrheit für die Pflichtmitgliedschaft gegeben, wobei aber auch sehr, sehr deutlich der Reformbedarf bei den Kammern angesprochen und eingefordert wurde.

Ich halte diese Entscheidung grundsätzlich für richtig. Natürlich bin ich als Liberaler für so wenig Zwang wie möglich. Ich bin aber auch dagegen, dass der Staat alles regelt, wenn es auch vom Einzelnen oder von gesellschaftlichen Gruppen geregelt werden kann. So erfüllen die Kammern etwa wichtige Regelungsaufgaben im Bereich der Ausbildung. Ich glaube nicht, dass es grundsätzlich liberaler wäre, wenn der Staat diese Aufgaben übernehmen müsste.

Richtig ist allerdings auch, dass wir bei einer Pflichtmitgliedschaft sehr genau darauf achten müssen, die Unternehmen nicht zu überfordern. Die Kammern dürfen dann auch wirklich nur die gemeinschaftlich notwendigen Aufgaben übernehmen. Hier ist sicherlich noch Handlungsbedarf vorhanden.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Stinner