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Frage von Michael v. •

Frage an Rainer Spiering von Michael v. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Schon in geringen Mengen schädigen Glyphosat und »Roundup« die menschlichen Embryonal- und Plazentazellen sowie die DNA von Menschen und Tieren. In menschlichen Zellen kann »Roundup« innerhalb von 24 Stunden zum vollständigen Zelltod führen. Nachweislich tödlich ist »Roundup« vor allem auch für Amphibien. Zudem bestehen bei Menschen und Tieren Zusammenhänge zwischen Glyphosat und Fehlbildungen/-geburten. Darüber hinaus wird ein Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krankheiten wie Alzheimer, Diabetes und Krebs hergestellt, ebenso zu Depressionen, Herzinfarkten und Unfruchtbarkeit (https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/glyphosat-auswirkungen). Weshalb wird ein derart schädliches Mittel nicht endlich auf politischem Weg sofort aus dem Verkehr gezogen – steht wirtschaftlicher Profit über der Gesundheit der Bürger?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr v. L.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere Glyphosat. Wie Sie selbst schreiben, hat Glyphosat, wie viele andere Pflanzenschutz-Wirkstoffe, erhebliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft.

Glyphosat ist ein Totalherbizid. Es vernichtet ohne Unterschiede alle Pflanzen und zerstört die Nahrungs- und Lebensgrundlage für viele Insekten- und Vogelarten.
Ein möglicher Weg wäre ein Verbot des Wirkstoffs auf EU-Ebene. Dieser wurde 2017 verhindert, da der frühere Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) in Brüssel für eine erneute Genehmigung des Wirkstoffes gestimmt hatte – entgegen der Abmachung der damaligen Bundesregierung, da sich die SPD gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat ausgesprochen hatte.
Die EU hat aber Bedingungen an die Neuzulassung von Glyphosat geknüpft: Das EU-Pflanzenschutzmittelrecht schreibt nun vor, dass Mittel keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt, vor allem nicht auf die biologische Vielfalt, haben dürfen. Diese Eingrenzung schafft uns Handlungsspielräume für die nationalen Zulassungsbehörden.
Mit dem Koalitionsvertrag haben wir uns mit der CDU/CSU darauf verständigt, dass der Einsatz von Glyphosat so schnell wie möglich grundsätzlich beendet wird.
Dafür nutzen wir alle rechtlichen Hebel, die auf nationaler Ebene für einen Ausstieg zur Verfügung stehen. Im Rahmen einer Ackerbaustrategie entwickeln wir gemeinsam mit der Landwirtschaft Alternativen und regeln u. a. umwelt- und naturverträgliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln.
Bereits im November 2018 hat die Bundesumweltministerin Svenja Schulze die Zulassungspraxis für Pflanzenschutzmittel angepasst. Das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel wurde an Auflagen zum Schutz der Artenvielfalt geknüpft und zwar für alle Mittel, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen – also nicht nur für die, die Glyphosat enthalten. Nun müssen Landwirte, die derartige Pflanzenschutzmittel einsetzen, ab dem 1. Januar 2020 einen Teil ihrer Ackerfläche als „Biodiversitätsfläche“ vorhalten. Auf diesen Flächen dürfen keine Pflanzenschutzmittel mehr gespritzt werden. Der Anteil soll bei zehn Prozent der gesamten Ackerfläche liegen.

Für uns ist es wichtig, dass Pflanzenschutzmittel nur so eingesetzt werden, dass negative Auswirkungen auf Insektenvielfalt und Umwelt so weit wie möglich reduziert werden. Aus meiner Sicht gibt es aber viele unterschiedliche Stellschrauben, an denen gedreht werden muss, um das System der Düngung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern.
Eine wichtige Stellschraube bietet die Digitalisierung. Wenn allerdings im Rahmen der Diskussion zur Digitalisierung davon gesprochen wird, dass schon heute zentimetergenau gespritzt werden kann, sollte man auch wissen, dass die dafür notwendigen Geräte noch nicht umfänglich zur Verfügung stehen. Ich setze mich im Ausschuss, in den Gesprächen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und mit den Landtechnikunternehmen sowie mit den Landwirtschaftsverbänden dafür ein, dass diese Geräte schnellstmöglich „auf den Acker“ kommen. Mit deren Hilfe kann vermehrt auf den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel verzichtet werden.
In diesem Zusammenhang sollten wir allerdings auch den Missstand abstellen, dass derzeit die Düngebehörden in Deutschland die von ihnen erfassten Daten über den Einsatz von Düngemitteln zwar an die EU, aber nicht an die Emissionsbehörden der Bundesländer weiterleiten dürften. Somit bestehen keine Kontrollmöglichkeiten über den Einsatz.

Ich hoffe Ihre Frage mit diesen Ausführungen beantwortet zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne mit meinem Team zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Spiering, MdB