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Rainer Semet
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Frage von Thomas W. •

Jobcenter: müssen 25-jährige Hochschulabsolventen und 60-jährige Arbeitslose die gleiche verpflichtende Maßnahme absolvieren?

Sehr geehrter Herr Semet
ich würde gerne mehr über die verpflichtenden Maßnahmen des Jobcenters erfahren. Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob diese Maßnahmen für alle Bürger gelten und ob sie von allen Betroffenen in Anspruch genommen werden müssen? Falls nicht, welche Schritte werden unternommen, wenn jemand sich weigert, an diesen Maßnahmen teilzunehmen?
Des Weiteren würde ich gerne verstehen, was der Zweck dieser verpflichtenden Maßnahmen ist. Werden Hochschulabsolventen und Migranten in dieselben Maßnahmen einbezogen? (Ukrainer)
Zusätzlich würde ich gerne wissen, welche gesetzlichen Grundlagen das Jobcenter für diese verpflichtenden Maßnahmen heranzieht und ob es gesetzliche Bestimmungen gibt, die dem widersprechen.
Darüber hinaus interessiert mich, warum es keine Unterstützungsleistungen oder Programme für Hochschulabsolventen gibt und warum keine Praktika oder Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden,
MfG Th.W.

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Sehr geehrter Herr W.

 

vielen Dank für Ihr Schreiben. 

 

In Deutschland gelten die verpflichtenden Maßnahmen des Jobcenters im Rahmen des Sozialgesetzbuches II (SGB II).Diese Maßnahmen sind für jene Personen, die das Arbeitslosengeld II beziehen.

Sinn und Zweck dieser Maßnahmen ist es, Menschen die Integration in den Arbeitsmarkt und ihnen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Diese Maßnahmen können Arbeitsvermittlung, das erlernen neuer beruflicher Qualifikationen oder Fortbildungen, wie Bewerbungstrainings, sein. Wichtig ist auch hervorzuheben, dass die jeweiligen Maßnahmen individuell auf die Bedürfnisse und Qualifikationen der einzelnen Teilnehmer abgestimmt werden. Natürlich kann es einen Unterschied machen, ob jemand einen Hochschulabschluss hat. Dies wird dann natürlich auch berücksichtigt. 

Wenn jemand sich weigert, an diesen verpflichtenden Maßnahmen teilzunehmen, kann das Jobcenter Sanktionen verhängen, wie die Kürzung der finanziellen Unterstützung.

Bezüglich der fehlenden Unterstützung für Hochschulabsolventen, welche Sie ansprechen lässt sich sagen, dass es in Deutschland auch für diese Fälle Förderprogramme oder Möglichkeiten zur Weiterbildung gibt. Falls dies nicht der Fall sein sollte wäre es ratsam sich einmal direkt an das Jobcenter zu wenden und dort nachzufragen. 

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet habe. Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich gerne erneut an. Dennoch würde ich Ihnen, wie bereits erwähnt, zusätzlich raten, dass sie sich direkt an das Jobcenter wenden, da dieses einen anderen und direkteren Zugang zu den von Ihnen gestellten Fragen hat. 

 

Mit freundlichen Grüßen, 

 

Rainer Semet

 

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