Rainer Reiß
CDU
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Frage von Ralf H. •

Frage an Rainer Reiß von Ralf H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Reiß,

vielen Dank für Ihre Antwort, aber an einer Stelle muß ich doch nachhaken. Ist es nicht ein signifkanter Unterschied im Bezug auf den Datenschutz und die Privatsphäre der Internetuser, ob ein Unternehmen über eine Strafanzeige und Akteneinsicht an persönliche Daten gelangt oder ob ein Anspruch auf Einsichtnahme ohne jegliche rechtliche Prüfung direkt gegenüber dem Provider geltend gemacht werden kann ?

Was hindert Unternehmen unter diesen Bedingungen daran, die IP-Adressen der Besucher ihrer Webseiten zu erfassen, zu diesen die entsprechenden Auskünfte beim Provider einzuholen und auf Basis dieser Daten dann Markt- bzw. Zielgruppenforschung zu betreiben oder die betreffenden Personen mit Werbematerial einzudecken ?

Selbst im Blick auf schwere Straftaten ist durchaus fraglich, ob die Sicherheitsinteressen des Staates eine derart weitgehende und vor allem verdachtsunabhängige Überwachung der Bürger hinreichend rechtfertigen. Dementsprechend würde ich zumindest erwarten, daß der Staat die Privatsphäre seiner Bürger schützt, indem er diese Informationen erst nach eingehender richterlicher Prüfung an die Privatwirtschaft weitergibt.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Haingärtner

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Haingärtner,

nochmals Dank für die Nachfrage.

Ich bin absolut einverstanden mit Ihrer Ansicht, welche Befürchtungen betreffen, Auskünfte beim Provider können zur Markt- und Zielgruppenforschung eingesetzt werden und somit zur "Vermüllung" mit Werbematerial führen.

Für diese Zwecke bzw. dessen Mißbrauch für solche Anliegen dürfen Daten nicht herausgegeben werden.

Mit freundlichem Gruß

Rainer Reiß