Frage an Rainer Köster von Michele F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat erklärt, dass jüngeren Beschäftigten im Öffentlichen Dienst mehr Urlaub zusteht. Die Altersstaffel in den Tarifverträgen, die Urlaubstage von 26 für unter 30-jährige sowie 29 Tage für unter 40-jährige und 30 Tage ab 40 Jahren vorsieht, verstößt - so das Bundesarbeitsgericht - gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und ist deswegen unwirksam.
Als Beamter in der Landesfinanzverwaltung würde mich Ihre Position zu einer dem Urteil entsprechenden Anpassung der Urlaubstage interessieren.
Mit freundlichen Grüßen aus der Gartenstadt
Sehr geehrter Herr Franco,
meiner Meinung nach darf das Erfurter Urteil n i c h t dazu führen, dass die älteren KollegInnen im öffentlichen Dienst weniger Urlaub bekommen, als vorher, sondern die Urlaubstage der jüngeren an die der älteren KollegInnen angepasst wird.
Es darf niemand schlechter gestellt werden als vorher.
Mit freundl. Gruß:
Rainer Koester