Frage an Rainer Hinderer von Michael S. bezüglich Soziale Sicherung
Eine Frage zum Thema Rente/Soziales !
Geschickt an:
-Claus Paal (CDU) Abgeordneter Landtag Baden-Württemberg
-Jochen Haussmann (FDP) Abgeordneter Landtag Baden-Württemberg
- Petra Häffner (GRÜNE) Abgeordnete Landtag Baden-Württemberg
- Dr. Joachim Pfeiffer (CDU) Abgeordneter Bundestag
- Hartfrid Wolff (FDP) Abgeordneter Bundestag
Wer wird mir wann antworten ???
Hier meine Frage:
Die Regierung prüft die Erhöhung des Renteneintrittsalters um zwei auf 69 Jahre!
Wurde eigentlich schon die Möglichkeit geprüft was passiert wenn ALLE Beamte in die Rentenkasse einzahlen ?
Das Beamte einzahlen MÜSSEN kommen über kurz oder lang, denn:“Bis zu 1 Billion Euro kosten uns Beamtenpensionen in den nächsten 40 Jahren – trotzdem kassieren die Staatsdiener weiter extrem hohe Ruhegelder!“.
Beamte nehmen nur aus dem Topf heraus und geben aber nichts hinein…
Mit den Krankenkassen sieht es genauso aus ! Warum zahlen die Beamten nicht in die Krankenkassen ein ?
Die gleiche Situation besteht bei den „Politikern“.
Bei den Diäten und Vergünstigung / Zuschlägen (die der Normal-Bürger nicht in Anspruch nehmen kann) wäre es einem Vollzeit-Politiker zumutbar seine Altersvorsorge komplett privat zu gestalten damit er dem Staat dann später nicht in Anspruch nehmen muß !
Sehr geehrter Herr Stamer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte ihnen darauf gerne antworten.
Alleine durch die Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung ließen sich die dortigen Strukturprobleme nicht lösen. Das Verhältnis von Rentenbeziehern zu Pensionären bewegt sich in einen Rahmen von ca. 20:1. Somit müssen wir grundlegender über die Zukunft der Altersversorgung der Menschen diskutieren. Wir in der SPD arbeiten gerade an einem ganzheitlichen Rentenkonzept um eine Antwort zur Zukunft der Rente zu entwickeln. Dies jedoch schon vorweg: Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre geht vollkommen an den Arbeitsrealitäten der Menschen vorbei und ist für mich daher keine Option. Ferner wäre für mich eine Verbreiterung der Basis zur Bemessung von Sozialversicherungsbeiträgen, zum Beispiel auf Kapitalerträge, ein wichtiger Teil zur Reform unserer Sozialsysteme.
Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Arbeitgeber dem Staat, hieraus begründen sich auch die Besonderheiten bei ihrer Alters- und Krankenversorgung. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes, welcher die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums rechtlich verankert. Zu diesen Grundsätzen zählt u. a. eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten. So lässt sich zum einen rechtlich die Besonderheit der Beamtenversorgung begründen. Es gibt jedoch auch für den Staat als Arbeitgeber praktische Erwägungen. Durch niedrigere Bruttogehälter, im Vergleich zur Privatwirtschaft, sowie durch die Einsparung der Arbeitgeberanteile spart der Staat in der aktiven Dienstzeit der Beamten Gelder ein. In der Gesamtrechnung sind Beamte daher nicht teurer als Angestellte, sofern der Staat die nötigen Rücklagen für die Pensionen der Beamten bildet. An diesem Punkt muss ich ihnen zustimmen, hierbei wurde in den letzten Jahrzehnten durch die alten Landesregierungen in Baden-Württemberg kräftig gespart. Laut Berechnung des Landesrechnungshofes erwarten das Land in den nächsten Jahren 70 Mrd. € Pensionszahlungen. Dieser kann durch die bisher vorhandene Vorsorge nicht annähernd erreicht werden. Baden-Württemberg wird dennoch die Pensionen der Beamtinnen und Beamten nachhaltig sichern. Deswegen streben wir eine Anhebung der Pensionsrückstellungen für neu Eingestellte an. Zur Finanzierung dieser Maßnahme werden wir im Dialog mit den Betroffenen eine gemeinsame Lösung entwickeln. Bei der Gesundheitsvorsorge für Beamtinnen und Beamte wollen wir ein Wahlrecht zum Beitritt in die Gesetzliche Krankenversicherung prüfen.
Zum Thema Krankenversicherung möchte ich Sie auf das Konzept der Bürgerversicherung der SPD verweisen, bei der alle Menschen in unserem Land miteinbezogen werden sollen und wir Schluss machen wollen mit der „3-Klassen-Medizin“. Nähere Informationen erhalten sie unter dieser Adresse: http://www.spd.de/scalableImageBlob/7982/data/20101108_spd_aktuell_buergerversicherung-data.pdf
Die Versorgung der Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg wurde mit Beginn dieser Legislaturperiode reformiert. Abgeordnete sind nun künftig selbstständig für ihre Alters- und Krankenversorgung zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Hinderer MdL