Frage an Rainer Fornahl von Manfred H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Fornahl,
wie stehen Sie zur Aufnahme der Türkei als Vollmitglied in die Europäische Gemeinschaft ?
Sehr geehrter Herr Heuschkel,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 6. April 2009.
Die Mitgliedsländer der EU haben auf dem Europäischen Gipfel am 17. Dezember 2004 einstimmig den Rahmen der Verhandlungen mit der Türkei über einen Beitritt zur EU beschlossen. Am 3. Oktober 2005 wurden die Verhandlungen offiziell aufgenommen. Der Koalitionvertrag zwischen SPD und CDU/CSU besagt, dass „die am 3. Oktobr 2005 aufgenommenen Verhandlungen mit dem Ziel des Beitritts ein Prozess mit offenem Ende sind, der keinen Automatismus begründet und dessen Ausgang sich nicht im Vorhinein garantieren lässt“.
Ich stimme dem zu. Natürlich ist es das Ziel der Verhandlungen, den Beitritt der Türkei zur EU vorzubereiten. Der Fortschritt der Beitrittsverhandlungen wird aber in den nächsten Jahren vom Tempo der weiteren Reformen in der Türkei und ihrer Implementierung bestimmt werden. Die Türkei muss die Kopenhagener Kriterien erfüllen, die vom Europäischen Rat am 22. Juni 1993 in Kopenhagen in Vorbereitung auf die EU-Osterweiterung beschlossen wurden.. Es handelt sich um politische,
wirtschaftliche und Acquis-Kriterien, die alle Beitrittsländer erfüllen müssen. Sie müssen spätestens beim Abschluss der Verhandlungen, also vor dem tatsächlichen Beitritt erfüllt sein. Das bedeutet für die Türkei unter anderem:
- institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung;
- Wahrung von Menschenrechten;
- Schutz von nationalen und religiösen Minderheiten (Außerdem muss die Türkei gemäß der Charta der Vereinten Nationen alles daran setzen, ungelöste Grenzstreitigkeiten und damit zusammenhängende Fragen friedlich zu lösen);
- Übernahme des gesamten gemeinschaftsrechtlichen Besitzstandes der Union (Aquis Communitaire) und
- eine funktionierende Marktwirtschaft, die den Marktkräften innerhalb der Union standhält;
- Lösung des Zypern-Problems
Wenn also die Türkei, die Kopenhagener Kriterien, die im Verhandlungsmandat und in der Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September 2005 enthaltenen Bedingungen ohne wenn und aber erfüllt, kann sie Mitglied der EU werden. Am Ende werden die Türkei und die EU entscheiden, ob die Türkei bereit ist, der EU beizutreten, und ob die EU für diesen Beitritt bereit ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Fornahl, MdB