Frage an Rainer Fornahl von Laszlo K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Mit welcher persönlichen Begründung können sie die Einführung von Zensur rechtfertigen? Wer Webseiten mit Stop-Schildern versieht, könnte die Inhalte doch vom Provider auch gleich schließen lassen. Der Sinn dieser Maßnahme ist gelinde gesagt, fraglich. Ein Kontrollgremium gibt es ja de facto nicht, nur eine "sporadische" Überprüfung, wer prüft da wen?
Sind es dann morgen vielleicht unbequeme Webseiten, die gesperrt werden?
Mit dieser Aktion haben sie einen weiteren SPD-Wähler verloren.
Sehr geehrter Herr Kerekes,
mit den gesetzlichen Regelungen, mit denen wir den Zugang zu Kinderpornographie erschweren wollen, haben wir keine Zensur eingeführt. Die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt und die Weiterleitung auf eine Stopp-Seite dienen dazu, die strafrechtlich verbotene Verbreitung von Kinderpornographie und die Nutzung entsprechender Seiten zu verhindern. Seiten mit Kinderpornographie, die sich auf deutschen Servern befinden, werden bereits heute von den Internetprovidern heruntergenommen. Im Ausland ist dieser direkte Zugriff nicht möglich. Nur deshalb stellt sich die Frage nach Zugriffssperren.
Dadurch, dass wir die Regelungen in einem Spezialgesetz beschlossen haben, haben wir rechtlich eindeutig klar gemacht, dass sich die Möglichkeit der Sperrung nur auf diese kinderpornographischen Inhalte bezieht. Damit ist keine Grundlage geschaffen, „unbequeme Webseiten“ zu sperren. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich klar dafür ein, dass das Internet ein freies Medium bleibt.
Ein unabhängiges Gremium, das die Sperrliste, die das BKA ermittelt, regelmäßig kontrolliert, ist vorgesehen. Es kann jederzeit und wird regelmäßig die Liste überprüfen. Stellt das Gremium fest, dass bei einer Seite keine Gründe für die Sperrung vorliegen, kann es selbst sie von der Liste streichen. Das Gremium, das von dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bestellt wird, wird mehrheitlich aus Mitgliedern bestehen, die zum Richteramt befähigt sind.
Ich danke Ihnen für Ihre kritischen Anmerkungen und hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort meine Haltung zu diesen Fragen erläutern konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Fornahl, MdB