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Frage von Rüdiger H. •

Frage an Rainer Fornahl von Rüdiger H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Fornahl,

trotz Krisenzeiten scheint es für die Regierung und Bundestag einfacher zu sein, eine Neuverschuldung zu beschließen, als an der Ausgaben-Seite anzusetzen und in Jahrzehnten gewachsene und inzwischen verkrustete Strukturen zu überdenken. Beispielsweise verursacht die Bürokratie Millardenschäden "in Bar" oder aus volkswirtschaftlicher Sicht und der Bundesrechnungshof stellt jedes Jahr Steuerverschwendungen fest, mit deren Einsparung man (zumindest in 2008) den Haushalt hätte sanieren können.

Warum geben Sie und Ihre Bundestagskollegen, die Regierung und alle anderen Verantwortliche nicht wenigstens JETZT, wo lt. offizieller Zahlen die drastischste Wirtschaftskrise seit Bestehen der Republik da ist, nicht alles, um mit dem Steuergeld, das ja trotz allem reichlich da ist, möglichst auszukommen?

Konkrete Frage:
Wie stünden Sie zu einem Straftatsbestand der Steuergeld-Verschwendung? Bzw. könnte man die inkompetente Ausgabe von Steuergeldern nicht so ahnden, dass dies für die verursachenden Beamten / Angest. d. öff. Dienstes äußerst unattraktiv wird? (Beförderungssperre, Degradierung, Kündigung - je nach Schwere des Vergehens)

Welche Ansätze sehen Sie für sich, um an der Ausgaben-Seite konstruktiv mitzuwirken?

Mit freundlichen Grüßen,

Rüdiger Haegele.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Haegele,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich meiner Haltung zu einem Straftatbestand der Steuergeld-Verschwendung.

Steuergelder werden nach Maßgabe der öffentlichen Haushalte ausgegeben, die durch die legitimierten Körperschaften (Bund, Land, Kommune) aufgestellt werden. Die Umsetzung der dort vorgesehenen Ausgaben obliegt der Verwaltung in den entsprechenden Strukturen. Die Mitarbeiter der Verwaltung haben sich an diese Vorgaben zu halten. Geprüft wird das Verwaltungshandeln auch mit Blick auf die Haushaltsmittel durch das zuständige Rechnungsprüfungsorgan, also durch den Bundesrechnungshof, die Landesrechnungshöfe oder die Rechnungsprüfungsämter der Kommunen und Kreise. Straftatbestände liegen bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlhandeln vor und werden auch verfolgt. Damit sind ausreichend Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten durch den Staat gewährleistet.

Die politische Entscheidung über die Höhe öffentlicher Ausgaben und deren Schwerpunktsetzung ist ausdrücklich nicht strafbewehrt.

Der Bundesrechnungshof, auf dessen Aussagen Sie eingehen, bewertet Vorgänge und stellt diese Einschätzung der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Reaktionen und teilweise begründeten Zurückweisungen der erhobenen Vorwürfe werden in der Regel nicht zur Kenntnis genommen. Am Ende bleibt nur ein Bruchteil der erhobenen Vorwürfe relevant. Auch das sollte man zur Kenntnis nehmen.

Nichtsdestotrotz stehen auf allen Ebenen die Behördenleiter, die für die Dienstaufsicht und Fachaufsicht verantwortlich sind, in der Pflicht und Verantwortung, dass Steuergelder sorgsam und nach dem Prinzip der Sparsamkeit ausgegeben werden. Darüber hinaus sind auch die politisch Verantwortlichen in den Parlamenten aller Ebenen gleichermaßen in der Pflicht, entsprechend zu verfahren. Alle Hinweise und Vorwürfe sind dabei grundsätzlich ernst zu nehmen, aber im Kontext zum oben Gesagten zu bewerten.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Fornahl, MdB