Frage an Rainer Fornahl von Peter S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Fornahl,
wie stehen Sie zur gegenwärtig geübten deutschen Handhabungspraxis des Strafrechts für
a) überführte Sexualstraftäter und
b) Wiederholungstäter
vor dem aktuellen Hintergrund der Ermordung der kleinen Michelle in Leipzig?
Sollten Sie Verbesserungswürdiges konstatieren, wie beabsichtigen Sie Einfluß auf Veränderungen zu nehmen?
Mit freundlichen Grüßen
P. Schümichen
Sehr geehrter Herr Schümichen,
ich halte das Strafrecht in Deutschland auch für die von ihnen genannten Straftaten derzeit für ausreichend. Es muss natürlich konsequent angewendet werden.
Die lebenslange Haft ist die höchste Strafe, die das Strafgesetzbuch (StGB) vorsieht. Paragraf 211 StGB schreibt vor: "Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft." Hinzu kann noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Sicherheitsverwahrung nach Verbüßung der Strafe kommen. Die Sicherungsverwahrung ist zeitlich nicht befristet, laut Gesetz dauert sie "so lange, wie ihr Zweck es erfordert" - unter Umständen ein ganzes Leben lang. Der Bundestag hat am 20 Juni 2008 beschlossen, dass die Sicherheitsverwahrung auch für junge Straftäter angeordnet werden kann.
Darüber hinaus würde nur die Todesstrafe bleiben. Diese schließt das Grundgesetz richtigerweise aus.
Ich hoffe sehr, dass die Polizei den Mörder von Michelle fasst. Ein unabhängiges Gericht wird dann darüber befinden müssen, ob es die Höchststrafe verhängt.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Fornahl