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Rainer Fornahl
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Frage von Detlef F. •

Frage an Rainer Fornahl von Detlef F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Fornal,
ich hätte einen Tip für Sie und Ihre Partei womit Sie vieleicht wieder Wählerstimmen bekommen könnten.
Ich spreche hier vom öffentlich rechtlichen Rundfunk.Ständig steigende Rundfunkgebühren werden von den Menschen nicht mehr akzeptiert.
35 Fersehkanäle werden von den Anstalten ausgestrahlt.Kein privater Sender kann sich das leisten.
Warum wird der öffentlich rechtliche Rundfunk nicht grundlegend reformiert als den Bürger immer wieder durch Erhöhungen dieser Zwangsgebühr in die Tasche zu greifen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fiege,

vielen Dank für Ihre Frage vom 9.07.2008

Lassen Sie mich der Klarheit zuliebe vorwegschicken, dass in Deutschland Fragen der Medienordnung und auch Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allein Angelegenheiten der Länder sind und dem Bund hier keine Gestaltungs- oder gar Entscheidungskompetenz zukommt. Dies gilt selbstverständlich auch für die Regelungen zu den Rundfunkgebühren, so dass Sie diese Antwort bitte lediglich als einen persönlichen Kommentar aus Sicht eines Bundestagsabgeordneten auffassen mögen. Konkrete Auskunft erhalten Sie selbstverständlich von Ihrer Landesregierung bzw. von der oder dem Landtagsabgeordneten Ihres Wahlkreises, da letztlich die Landesparlamente und Bürgerschaften den Änderungen der betreffenden Staatsverträge zustimmen müssen.

Aus meiner Sicht steht es außer Zweifel, dass ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit unverzichtbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren wegweisenden Entscheidungen diese zentrale Rolle bestätigt und Bund und Ländern eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgetragen. Das Bundesverfassungsgericht hat aber auch festgestellt, dass gesetzliche Programmbegrenzungen nicht von vornherein unzulässig wären, noch, dass jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre.

Die Ausgestaltung des zukünftigen Rundfunkgebührenmodells ist derzeit Gegenstand länderinterner Beratungen. Hierbei gilt es insbesondere, zunächst die offenen verfassungs- und europarechtlichen Fragen – beispielsweise bezüglich einer „Haushaltsabgabe“ – zu klären. Die Erarbeitung alternativer Lösungen zur bisherigen Gebührenfinanzierung oder die Weiterentwicklung des Systems der Gebührenfinanzierung vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung würde ich grundsätzlich begrüßen. Von zentraler Bedeutung für mich ist dabei, wie oben dargestellt, dass jedes neue Konzept zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen leistungs- und zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit sicherstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Fornahl