Frage an Rainer Fornahl von Andreas S. bezüglich Gesundheit
Sehr geerter Herr Fornahl !
Was machen Menschen die nicht mehr in eine Gesetzliche Krankenkasse kommen , die Gesundheitlich angeschlagen sind und nicht in der Private aufgenommen werden ?
Danke !
Sehr geehrter Herr Skurt,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Krankenversicherung.
Seit der Gesundheitsreform 2007 ist es gesetzlich geregelt, dass in Deutschland jede Person das Recht auf eine Absicherung für den Krankheitsfall hat. Es hat aber auch jeder die Pflicht sich zu versichern. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind über das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) verpflichtet, alle in ihrem Bereich Versicherungspflichtigen (vgl. SGB V § 5 ff.) aufzunehmen. Dazu gehören auch alle Personen, die keinen weiteren Anspruch auf Krankenversicherung haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert oder noch nie gesetzlich oder privat versichert waren.
Wer nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss sich durch eine private Krankenversicherung (PKV) absichern (vgl. § 193, 3 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)).
Wenn Sie zuletzt privat krankenversichert waren oder zu dem Zuständigkeitsbereich der PKV gehören, müssen Sie auch in die PKV aufgenommen werden. Die privaten Krankenkassen sind verpflichtet, dem entsprechenden Personenkreis die Versicherung in einem Basistarif zu gewähren (vgl. § 193,5 VVG). Dabei ist es nicht zulässig, Leistungsausschlüsse oder höhere Prämien wegen Risikozuschlägen zu vereinbaren.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Juni 2009 explizit bestätigt, dass es verfassungsgemäß ist, die privaten Krankenkassen zu einem Basistarif und zur Aufnahme von Personen zu verpflichten.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Ihrer Frage ist jedoch nicht zu entnehmen, ob ein konkretes Problem bei Ihnen vorliegt. Als Mitglied des Bundestages kann und darf ich Ihnen keine Rechtsberatung bieten, daher dienen die oben genannten Angaben nur zu Ihrer allgemeinen Information. Zur Klärung spezieller Fragen können Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse oder an die Verbraucherberatungsstellen wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Fornahl, MdB