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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Rainer Erdel von Wolfgang S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Erdel,

die gegenwärtige NSA-Abhöraffaire hat dazu geführt, dass das Thema Datenschutz und das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung stark in der öffentlichen Diskussion steht.

Auch das Thema „Vorratsdatenspeicherung“ wurde durch diese internationale Bespitzelungsaffaire wieder in den Fokus der Bürger gerückt und wir lebhaft diskutiert.

1. Sind Sie der Meinung, dass die Bürger ausreichend über die Bedeutung und Zweck, Dauer und den Inhalt der Vorratsdatenspeicherung informiert sind?
2. Sollte dies (Frage 1) Ihrer Meinung nach nicht der Fall sein: was kann die Politik unternehmen, um die Bevölkerung entsprechend zu informieren.
3. Wie ist ihre persönliche Meinung zur Vorratsdatenspeicherung?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Spatz,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung.

Zu 1.
Ich fürchte, dass nur eine Minderheit von politisch Interessierten wirklich weiß, was Vorratsdatenspeicherung für jeden einzelnen Bürger bedeuten würde. Die meisten Bürger in unserem Land vertrauen, völlig zu Recht übrigens, den Behörden und Institutionen und ein großer Teil sieht für sich persönlich keine Nachteile, wenn Daten von Ihnen den Behörden bekannt sind.

Zu 2.
Die Politik schafft Öffentlichkeit für Themen immer dann wenn kontrovers debattiert wird. Insbesondere meine Partei, die FDP, unternimmt alles was ihr möglich ist, um auf die Problematik der Vorratsdatenspeicherung hinzuweisen. Bedauerlicherweise scheinen die Medien dieses Thema jedoch zunehmend zu vernachlässigen. Während die mediale Resonanz auf die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung durch die große Koalition noch riesig war, fand die hartnäckige Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung in den letzten vier Jahren durch die FDP nur wenig medialen Niederschlag. Dies dürfte auch daran liegen, dass die SPD die Vorratsdatenspeicherung eingeführt und die Grünen beispielsweise im Koalitionsvertrag der Grün-Roten Landesregierung in Baden-Württemberg explizit der Wiedereinführung zustimmen. Letztlich steht damit nur eine der sechs etablierten Parteien geschlossen und fest gegen die Vorratsdatenspeicherung: die FDP.

Im Fall der Vorratsdatenspeicherung muss daher meines Erachtens die Zivilgesellschaft ihre mehrheitliche Ablehnung klar artikulieren und medial verbreiten. Es wäre zudem Aufgabe der Medien an bestimmten alltagstauglichen Beispielen klarzumachen, welche Konsequenzen die Vorratsdatenspeicherung für die Gesellschaft insgesamt und für jeden Einzelnen hat.
Zudem ist es sicherlich auch wichtig, Themen wie Datenschutz und die Bedeutung der Privatsphäre für die effektive Ausübung grundgesetzlich garantierter Freiheitsrechte stärker als bislang in Schulen und Hochschulen zu thematisieren. Letzteres zeigt aber natürlich nur langfristig Effekte.

Zu 3.
Ich, wie auch meine Fraktion und meine Partei, lehnen die Vorratsdatenspeicherung vehement und entschieden ab. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung würde ein Klima der Überwachung schaffen, in welchen manch ein Bürger seine Verhalten vorsichtshalber „anpasst“. Bürgerrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung würden nicht mehr so wahrgenommen, wie ohne Überwachung. Gleichzeitig ist der sicherheitspolitische Nutzen extrem gering.
Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat als bürgerrechtsfreundliche Alternative zur Vorratsdatenspeicherung das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren vorgeschlagen. Danach könnten Ermittlungsbehörden bei einem konkreten Verdacht im Einzelfall die Löschung bereits vorhandener Verbindungsdaten blockieren. Auf richterliche Anordnung hin könnte dann auf diese Daten zugegriffen werden, um Straftaten aufzuklären.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Erdel