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Frage von Anja M. •

Frage an Rainer Erdel von Anja M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Erdel,

Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern – so steht es im SGB V § 27 geschrieben. Dieses Recht wird vielen Borreliose-Patienten oftmals verweigert.

Borreliose ist die häufigste durch Zecken übertragene Infektionskrankheit. Jedes Jahr erkranken je nach Datenlage zwischen 214.000und 800.000 Menschen neu. Wird eine Borreliose zu spät erkannt oder ungenügend behandelt, mündet sie häufig in eine langwierig verlaufende Multi-Organ-Erkrankung.

Meine Fragen:
?1) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Lyme-Borreliose als „public health“-relevante Zoonose in Deutschland endlich Bestandteil der nationalen „Roadmap“ wird?
2) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass am Deutschen Zentrum für Infektionsforschung Borreliose-Forschungsprojekte und Langzeittherapie-Studien implementiert werden, damit man neue Behandlungsformen entwickeln kann?
3) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Borreliose-Diagnosen grundsätzlich mit dem Grad der Behinderung (GdB) in die Versorgungsmedizin-Verordnung aufgenommen werden?
4) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Borreliosefälle bundesweit als Praxisbesonderheit gemeldet werden können, damit niedergelassene Ärzte nicht um ihre Existenz fürchten müssen, wenn sie Borreliose-Patienten behandeln?
5) Werden Sie sich für eine bundesweite Meldepflicht aller (!) Krankheitsmanifestationen der Lyme-Borreliose einsetzen?
Über 7000 Menschen haben einen offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Bahr mitunterzeichnet, in dem u. a. eine bessere medizinische Versorgung, eine standardisierte, zuverlässige Diagnostik und Langzeittherapie-Studien gefordert werden: http://onlyme-aktion.org/mitmachen/aktuelle-aktionen/borreliose-offener-brief-an-bundesgesundheitsminister-daniel-bahr/

Ich freue mich auf Ihre Antwort, vielen Dank & mit freundlichen Grüßen??

Anja Maurer

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Sehr geehrte Frau Maurer,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zur Lyme-Borreliose.

In Rücksprache mit unserem zuständigen Fachpolitiker Dr. Erwin Lotter, der auch selbst praktizierender Mediziner ist, beantworte ich gerne Ihre Fragen. Grundsätzlich wissenswert ist aber, dass eine leitliniengerechte Behandlung der Borreliose auch jetzt schon möglich ist und von den Krankenkassen bezahlt wird.

Frage 1: Diese Frage war Gegenstand einer aktuellen Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit. Wie dem dort verfassten Antwortschreiben zu entnehmen ist, liegen im BMG für die Frage der „Public Health“-Relevanz der Lyme-Borreliose keine Erkenntnisse vor. Wir haben uns deshalb an das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung gewendet, um den Sachverhalt zu klären.

Frage 2: Forschung zur Bekämpfung von Krankheiten – auch der Borreliose – verdient jederzeit und immer Unterstützung.

Frage 3: Bezüglich des Grades der Behinderung stellen die Versorgungsämter individuelle Prozentwerte fest. Die Betroffenen können jederzeit entsprechende Anträge stellen.

Frage 4: Borreliose-Fälle können schon jetzt als Praxisbesonderheit geltend gemacht werden. Entsprechende Anträge sind möglich und werden nach dem Stand der Wissenschaft beurteilt.

Frage 5: Wir orientieren uns an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Deren Empfehlungen zur Meldepflicht sind und bleiben für uns maßgeblich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rainer Erdel

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Sehr geehrte Frau Maurer,

ergänzend zu meinen Antworten auf Ihre Fragen, möchte ich Ihnen noch die Antwort des zuständigen Bundesministeriums zur Kenntnis geben. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gab auf meine Anfrage folgende Antwort: "Die Roadmap Gesundheitsforschung wurde im Jahr 2007 erstellt. Die wichtigsten Empfehlungen wurden bereits umgesetzt bzw. 2010 in das neue Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung aufgenommen. Mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung werden Ziele der Roadmap verfolgt und weiterentwickelt, auch wenn diese selbst nicht aktualisiert wird. So wird bei der Umsetzung des Aktionsfelds “Gebündelte Erforschung von Volkskrankheiten“ des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung im Bereich „Infektionskrankheiten“ Forschung zu Zoonosen gefördert. Dabei werden sowohl größere Forschungsverbünde als auch querschnitthaft Einzelprojekte und Pilotprojekte unterstützt. Hier besteht auch die Möglichkeit Forschungsvorhaben zur Lyme-Borreliose zu beantragen. In der nationalen Forschungsplattform für Zoonosen erfolgt die inhaltliche und organisatorische Bündelung der Aktivitäten in diesem Bereich. Weitergehende Informationen zur Forschungsplattform finden sich unter http://www.zoonosen.net "

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Rainer Erdel, MdB