Frage an Rainer Erdel von Werner K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr MdB Rainer Erdel
Unter http://www.ofd.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=17693&article_id=67222&_psmand=110 finde ich folgende Aussage, die sicher nicht nur für Niedersachsen sondern auch für den Freistaat Bayern gilt: Zitat „Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1991 gibt es auf deutschem Boden keine stationierten ausländischen Streitkräfte der ehemaligen vier Besatzungsmächte mehr. Die weiterhin in Deutschland verbliebenen amerikanischen, britischen, französischen, belgischen und niederländischen Soldaten sind seitdem Gaststreitkräfte. Auf Grundlage des NATO Truppenstatut aus dem Jahre 1951 i.V.m. dem entsprechenden Zusatzabkommen von 1994 haben die Streitkräfte nunmehr die Aufgabe, die Bundeswehr im deutschen Raum durch militärische Präsens zu unterstützen.“
Zitat Ende
Leider missbrauchen die US-Gaststreitkräfte dieses Gastrecht permanent, indem sie bei uns für Einsätze außerhalb des deutschen Raumes trainieren und dabei die Bevölkerung in Mittelfranken mit nervtötendem Hubschrauberlärm laufend überziehen. Dies führte letztendlich dazu, dass von einer ihnen sicher nicht nahestehenden Bundestagsfraktion eine kleine Anfrage gestartet wurde ( siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/048/1704825.pdf ) Meine Frage dazu: Sind Sie im Interesse ihrer vom Hubschrauberlärm betroffenen Mitbürger bereit, diese kleine Anfrage im Bundestag zu unterstützen? Wenn „Nein“ dann bitte ich um eine ausführliche Begründung in diesem Forum!
Werner Kopper
Sehr geehrter Herr Kopper,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Bearbeitung sich leider stark verzögert hat, da es mir wichtig war, die von Ihnen angeführten rechtlichen Grundlagen durch ein wissenschaftliches Gutachten klären zu lassen. Dies hat leider aus verschiedenen Gründen deutlich länger gedauert, als bei solchen Gutachten normalerweise üblich.
Aus dem Gutachten geht hervor, dass die in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte denselben Regeln wie die Bundeswehr unterliegen, wobei nach Maßgabe des NATO-Truppenstatus aber keine Möglichkeit besteht, Verstöße durch deutsche Behörden zu ahnden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, dass sich die Beteiligten im Konsens über bestimmte Verfahren zur Ahndung von Verstößen gegen geltendes deutsches Recht einigen.
Das Gutachten bestätigt mein Bestreben, auf einen Kosens hinzuarbeiten, der zum einen die Lärmbelastung auf ein operationell unvermeidbares Maß beschränkt und zum anderen den US-Streitkräften zu ermöglichen, den notwendigen Übungsflugbetrieb für ihre Piloten aufrecht zu erhalten.
Um eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu finden, habe ich mich jüngst gemeinsam mit den Kollegen Göppel, Kekeritz und Rupprecht mit Staatssekretär Schmidt im Bundesverteidigungsministerium getroffen, um die neutral erfassten Flugbewegungen und die betroffenen Gemeinden um den Standort Katterbach zu erörtern. Dabei wurde klar, dass durch die Gespräche mit den US-amerikanischen Streitkräften bereits einige Fortschritte erzielt werden konnten. So ist beispielweise die Anflugroute so geändert worden, das nun über weniger besiedeltes Gebiet geflogen wird. Das diese und weitere Maßnahmen greifen, zeigt auch, dass seit August vergangenen Jahres die Zahl der Beschwerden signifikant gesunken ist.
Auf meine Initiative hin bemüht sich nun das Verteidigungsministerium auch darum, dass die aus dem Einsatz heimkehrenden Piloten der US-Armee, die Flugstunden absolvieren müssen, um ihre Flugberechtigung zu behalten, diese nicht in und um Katterbach, sondern in den USA ableisten sollen. Sollten die Verhandlungen hierzu auch nur teilweise erfolgreich sein, könnte eine beträchtliche Zahl gerade auch von Nachtflugstunden abgebaut werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Rainer Erdel