Frage von Lothar L. • 05.03.2011
Antwort ausstehend von Rainer Brüderle FDP
(...) Über Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung jeweils im Einzelfall und im Lichte der aktuellen Situation. Grundlage dafür sind die "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" aus dem Jahr 2000 und der "Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. (...)
(...) Angesichts dieser Erkenntnisse und der Kritik in der Öffentlichkeit hat die Bundesregierung beschlossen, den Datenabruf im ELENA-Verfahren um zwei Jahre zu verschieben und die Federführung für das Verfahren auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu übertragen. Die rechtlichen Prüfungen zur konkreten Ausgestaltung des Beschlusses sind noch nicht abgeschlossen. (...)