Frage an Rainer Bischoff von Waldemar S. bezüglich Energie
Betr.: EEG-Novelle
Sehr geehrter Herr Bischoff,
Was werden Sie dafür tun, zu verhindern, dass uns die damals beim Kauf der Photovoltaikanlage mit eingeplanter Altersversorgung (durch geringere Stromkosten), auch nach der Förderung, ohne zusätzlichen Investitionsaufwand (wir sind 80 Jahre alt) verloren geht?
Warum will man nach Auslauf der Förderung, den weiterhin produzierten Strom (Lebensdauer der Module 25 – 30 Jahre), bei Stilllegung einfach verpuffen zu lassen, anstatt die alte Regelung der physikalischen Verrechnung, von selbst erzeugtem und verbrauchtem Strom, mittels rückwärtslaufenden Zählers, wieder zu aktivieren?
Bitte verhindern Sie mit Ihrem Abstimmungsverhalten das neue EEG nach der jetzigen Form.
Mit freundlichen Grüßen
Eheleute Gerti und Waldemar Schmidt
Sehr geehrte Eheleute Schmidt,
vielen Dank für ihre Nachricht. Aufgrund der Sachlage und der anstehenden Weihnachtstage benötige ich etwas Zeit, um die Details der EEG-Novelle 2021 in Erfahrung zu bringen. Ich wünsche ihnen in der Zwischenzeit, frohe Feiertage und einen guten Rutsch.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Bischoff
Sehr geehrte Frau Schmidt,
sehr geehrter Herr Schmidt,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.
Ihre Anfrage bezieht sich auf eine Bundesangelegenheit, der Landtag NRW hat auf diese Bundesgesetzregelung keinen Einfluss.
Wir bedauern Ihre Situation, weisen aber darauf hin, dass ab der Installation der Anlagen bekannt war, dass die Förderung auf 20 Jahre begrenzt ist.
Nach unserem Kenntnisstand beinhaltet die beschlossene EEG – Novelle vom Bund auch neue Regelungen für die Anschlussförderung von Altanlagen. Darin heißt es, dass es bei PV-Altanlagen, deren Vergütung ab dem 01. Januar 2021 nach 20 Jahren ausläuft, mit den geplanten Regelungen ohne unverhältnismäßige Anforderungen an die Messtechnik und ohne EEG-Umlage ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb möglich sein soll. Das heißt auch, dass Solaranlagen, die nach 20jähriger Förderung zum Jahreswechsel aus der Förderung fallen, eine unbürokratische und einfache Lösung erhalten sollen, damit sie weiterbetrieben werden können. Dies gilt auch für den Eigenverbrauch.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Bischoff