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Rainer Bischoff
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Frage von Christian W. •

Frage an Rainer Bischoff von Christian W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bischoff,

der NRW-Haushalt wird seit Jahren u.a. auf Kosten der Beamten saniert: das Weihnachtsgeld ist drastisch gekürzt worden, das Urlaubsgeld wurde ganz gestrichen, Beihilfeleistungen wurden gleichfalls gekürzt, die Arbeitszeiten erhöht, Pensionen gekürzt. Wie ist mit diesem rigiden Sparkurs Ihrer Meinung nach die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge um 500 Euro monatlich zu vereinbaren, die Sie sich in letzter Zeit selbst genehmigt haben?

Mit freundlichen Grüßen
Christian Waluszek

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Waluszek,

vielen Dank für Ihre Frage.

In der Vergangenheit, insbesondere unter der abgewählten Regierung Rüttgers, ist es im Personalbereich des Landes zu erheblichen Einsparungen und dadurch zu erheblicher Arbeitsverdichtung gekommen.
Durch die Kürzungen bei den Sonderzahlungen sind die Beamtinnen und Beamten intensiv betroffen. Das ist uns durchaus bewusst.

Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes haben wir gemeinsam mit der Landesregierung den undifferenzierten Stellenabbau gestoppt. Durch die Flexibilisierung im Umgang mit kw-Vermerken konnte die Arbeitsverdichtung entschärft werden. In besonders wichtigen Bereichen wie Schule, Polizei, Finanzverwaltung und Mittelbehörden sind sogar zusätzliche Stellen geschaffen worden. Außerdem haben wir die jüngste Tariferhöhung der Angestellten umgehend und ungeschmälert auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.

Die finanzielle Lage des Landes, die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und die sog. Schuldenbremse ab 2020 setzen dem finanziellen Spielraum allerdings enge Grenzen.

Durch meinen Einsatz innerhalb der Fraktion konnte erreicht werden, dass wir auf die anstehende reguläre Diätenerhöhung im Sommer verzichten werden.
Durch den Verzicht auf die reguläre Diätenerhöhung im Sommer haben wir erreicht, dass die im Winter beschlossene Erhöhung der Altersversorgung nun paritätisch bezahlt wird.
Der Teil der Erhöhung der Rentenbezüge ist nun durch den Verzicht auf die Diätenerhöhung zum Teil abgebaut, wodurch sich die nun paritätische Bezahlung der beschlossenen Erhöhung der Altersbezüge erklärt.