Frage an Rainer Bischoff von Jörg G. bezüglich Recht
Guten Morgen,
mich würde interessieren, wie eine SPD geführte Landesregierung künftig mit ihren Beamten umzugehen gedenkt. Einer SPD- Führung verdanken wir die Streichung des Urlaubsgeldes, Reduzierung der Sonderzuwendung auf 30%, Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich, Einführung einer Kostendämpfungspauschale bei den Beihilfen und, und und... angeblich alles zeitlich begrenzt bis zu erneuten Überprüfungen - dies ist jetzt 10 Jahre her!!
Und zweitens: wie wird sich NRW unter einer SPD Regierung im Bundesrat verhalten, wenn es um die Änderung der Insolvenzordnung, hier: Reduzierung der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre; derzeit als Referentenentwurf in den Ländern, geht, auch hinsichtlich einer evtl. Rückwirkung für Betroffene?
Mit freundlichen Grüßen
J. Glücks
Sehr geehrter Herr Glücks,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Zur Frage 1: In der Vergangenheit, insbesondere unter der abgewählten Regierung Rüttgers, ist es im Personalbereich des Landes zu erheblichen Einsparungen und dadurch zu erheblicher Arbeitsverdichtung gekommen. Durch die Kürzungen bei den Sonderzahlungen sind die Beamtinnen und Beamten intensiv betroffen. Das ist uns durchaus bewusst.
Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes haben wir gemeinsam mit der Landesregierung den undifferenzierten Stellenabbau gestoppt. Durch die Flexibilisierung im Umgang mit kw-Vermerken konnte die Arbeitsverdichtung entschärft werden. In besonders wichtigen Bereichen wie Schule, Polizei, Finanzverwaltung und Mittelbehörden sind sogar zusätzliche Stellen geschaffen worden. Außerdem haben wir die jüngste Tariferhöhung der Angestellten umgehend und ungeschmälert auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.
Die finanzielle Lage des Landes, die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und die sog. Schuldenbremse ab 2020 setzen dem finanziellen Spielraum allerdings enge Grenzen.
Für die Qualität und Zufriedenheit im öffentlichen Dienst sind allerdings nicht nur monetäre Aspekte entscheidend. Deshalb haben wir auch die Mitbestimmung durch ein neues Personalvertretungsgesetz (LPVG) gestärkt, um gemeinsam mit den Beschäftigten einen modernen, leistungsfähigen und zukunftsorientierten öffentlichen Dienst zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Wir werden auch das Dienstrecht den über Jahre deutlich veränderten Ansprüchen und Erfordernissen anpassen. In diesem Zusammenhang wollen und werden wir auch das Thema Sonderzuwendungen diskutieren und entscheiden.
Deshalb muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis.
Zur Frage 2. Frage: Eine Verkürzung der Wohlverhaltenspflicht wie sie der Referentenentwurf der Länder vorsieht entspricht den bereits im europäischen Vergleich geltenden Fristen. Sie führt ohne eine erhebliche Beeinträchtigung der Quotenerwartung der Gläubiger zu einer schnelleren Entlassung der Schuldner in ein entschuldetes Leben. Diese Änderung des Insolvenzrechts ist für uns zustimmungsfähig. Anders verhält es sich mit der Rückwirkung auf laufende Insolvenzverfahren. Eine Rückwirkung hätte den überraschenden Abbruch laufender Restschuldbefreiungssphasen und damit massive Belastungen der Insolvenzgerichte und Verwalter zur Folge. Diese Schwirigkeiten im Bereich der praktischen Umsetzung sprechen für uns gegen eine Rückwirkung.