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Rainder Steenblock
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Rainder Steenblock von Gerhard R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Steenblock,

Folgendes ist im Interesse der Allgemeinheit und der Grünen

SEHR EILBEDÜRFTIG!

Werden Grüne bei der Bundestagswahl Sitze verlieren, weil Herr Steinbrück - ohne rechtlichen Zwang! - den Spendenvorsprung von Union und FDP(allgemein bekannt) dadurch vergrößert, daß er unterstützten Banken(Staatsanteil unter 25 %) Parteispenden erlaubt?

Auf die Frankfurter Allgmeine Zeitung vom 17.3.09 - Spenden unter dem Rettungsschirm - wird hingewiesen.

Frau Dr. Hendricks erklärte am 5.3. und 31.3.09 in Abgeordnetenwatch:
Ich versichere für den Parteivorstand der SPD, daß wir Spenden von unterstützten Unternehmen nicht annehmen werden. Das Parteiengesetz konnte die Aufgaben des Finanzmarktstabilisierungsfonds nicht vorwegnehmen.

Wenn nur 5 unterstützte Unternehmen in den nächsten 4 Monaten monatlich 50.000 Euro jeweils an die Unionsparteien und die FDP - das bringt diesen Parteien jeweils 1 Million Euro! - spenden, wird dies erst lange nach der Bundestagswahl bekannt ! ! !
Die Empörung in der Öffentlichkeit wird am Verlust der Bundestagssitze nichts ändern.

Die EU fordert: Beschränkung der Hilfen auf das erforderliche Minimum, Vorkehrungen gegen unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen(Kommissionsmitteilung vom 5.12.08).

Wenn Union und FDP nach der Bundestagswahl die Parteispenden mit einem Abweichen von der EU-Vorgabe honorieren, ist das m.E. Korruption.

Welche EU-Kommissionen sind für die Themen Bankenrettung, Wettbewerb und Korruption zuständig? Werden Sie durch Nachfragen KURZFRISTIG feststellen, ob Herr Steinbrück gegen EU-Recht verstößt?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reth,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. April 2009. Ich habe mich über Ihr Interesse an meiner Arbeit sehr gefreut. Ihre Besorgnis, dass es durch die Gewährung von Hilfsleistungen an Bankinstitute zu Interessenskonflikten im Sinne des Parteispendengesetzes kommen könnte, teilen wir zumindest bedingt.

Aus diesem Grund haben meine Fraktion und ich den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages um die Klärung der Fragen gebeten.

Die Europäische Kommission (KOM) hat in ihrer Mitteilung vom 13. Oktober 2008 über die Anwendung der Beihilfevorschriften auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten einen Leitfaden für einen allgemeinen Rahmen vorgelegt. Er ermöglicht es, die Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten zur Stabilisierung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Finanzsektors rasch auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorschriften des EG-Vertrages (EGV) über staatliche Beihilfen zu überprüfen. Danach müssen gewährte Beihilfen auf das zur Erreichung ihres rechtmäßigen Zwecks gebotene Mindestmaß beschränkt sowie Wettbewerbsverzerrungen vermieden bzw. minimiert werden.

Die Mitteilungen zu diesem Themenkomplex haben keine Rechtsverbindlichkeit, da sie keine Rechtsetzungsakte sondern als Bekanntmachungen und Mitteilung bezeichnet werden. Der konkrete Wortlaut der Mitteilungen spricht gegen eine Rechtsverbindlichkeit: Die Inhalte der Kommissionsmitteilungen sind im Fall der Bankenmitteilung als „Leitfaden“ und im Fall der Rekapitalisierungsmitteilung ebenfalls als „Leitfaden“ und als „Orientierungshilfe“ bezeichnet. Die Mitgliedstaaten können sich bei ihren nationalen Regelungen daran anlehnen. Die verbindliche Umsetzung wird nicht verlangt. Im Weiteren sind viele der Vorgaben der Kommission so formuliert sind, dass sie „bedacht“ werden sollen oder dass die Mitgliedstaaten „erwägen“ können.

Die Bundesregierung teilt unsere Auffassung, dass Spenden an politische Parteien durch begünstigte Finanzinstitute Element aggressiver Geschäfts- oder Expansionsstrategien sein können, nicht. Die Zahlungen seien nicht geeignet, die Position dieser Finanzinstitute im Wettbewerb so zu verändern, dass von einer unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrung auszugehen sei. Auch könne bislang kein kausaler Zusammenhang zwischen der Annahme von Unterstützungsmaßnahmen und Spenden an politische Parteien hergestellt werden. Unsere Besorgnis, es könne zu einem Missbrauch der Unterstützungsmaßnahmen kommen, teilt die Bundesregierung demnach nicht.

Zudem verweist die Bundesregierung auf das Parteiengesetz, welches das Spendenannahmeverbot abschließend regelt. Nach § 25 Abs. 2 Nr. 5 Parteiengesetz (PartG) dürfen Parteien keine Spenden von Unternehmen annehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand stehen oder die von ihr verwaltet oder betrieben werden, sofern die direkte Beteiligung der öffentlichen Hand 25 % übersteigt.

Lieber Herr Reth, wir teilen Ihre Sorgen, dass es durch die Gewährung von Bankenhilfen, die oftmals im Milliardenbereich liegen, zumindest zu problematischen Interessenskonflikten - nicht nur für kleinere Parteien - kommen könnte. Wir versprechen Ihnen zugleich, dass wir, nicht zuletzt aus einem begründeten Eigeninteresse, aber auch im berechtigten Interesse des deutschen Steuerzahlers, auch weiterhin alles in unserer Macht stehenden tun werden, die Gewährung der Bankenhilfen so transparent wie möglich zu gestalten. Natürlich werden wir auch die Spenden der vorher unterstützen Banken an die Parteien hierbei berücksichtigen.

Die unterstützten Banken sollten sich nach unserer Auffassung genau überlegen, ob sie an Parteien in einer derartigen Situation überhaupt spenden. Auch die begünstigten Parteien sollten sich genau überlegen, ob Sie solche Spenden annehmen.

Für Ihr Interesse an meiner Arbeit möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal recht herzlich bedanken.

Mit freundlichen Grüßen,

Rainder Steenblock