Frage an Rainder Steenblock von Norbert E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
in den öffentlichen Medien ist dieser Tage vom Verteidigungsminister Jung die Äußerung gemacht worden, dass er „einen außergesetzlichen Notstand sehe und den Abschuss einer entführten Passagiermaschine, die von Terroristen gekapert worden ist, befehlen würde“.
Diese Äußerung ist offensichtlich nach der Gesetzeslage und dem einschlägigen Urteil des BverfG. nicht gesetzeskonform und, vor allem, vom Grundgesetz nicht gedeckt.
Welche Maßnahmen werden Sie als Abgeordneter des deutschen Bundestages ergreifen, um den Verteidigungsminister wieder auf den Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bringen.
Sehr geehrter Herr Eggert,
danke für Ihre Frage zum Thema „Abschuss von entführten Passagiermaschinen“.
Die Äußerung des Bundesverteidigungsministers Franz Josef Jung ist nicht tragbar. Der Vorschlag des CDU-Politikers, entführte Passagierflugzeuge auch ohne gesetzliche Grundlage abzuschießen, passt nicht zu der Verpflichtung eines Bundesministers, die Verfassung zu schützen. Ein Minister muss die Grenzen, die ihm das Grundgesetz setzt, akzeptieren. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2006 den Abschuss einer entführten Passagiermaschine im Terror-Fall verboten. Die Abwägung "Leben gegen Leben" verstoße gegen das Grundgesetz, hieß es in der Begründung. Jung sollte daher seinen Rücktritt erklären oder sich von den Äußerungen distanzieren.
Wir werden als GRÜNE Bundestagsfraktion und auch als Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dieses Thema weiter verfolgen und auch gegen den Versuch der Grundgesetzänderung kämpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainder Steenblock