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Raed Saleh
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Frage von Stephan V. •

Frage an Raed Saleh von Stephan V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Saleh,

welche Vorteile sehen Sie in dem neuen zur Wahl stehenden Volksentscheidgesetz?

Soll man kleineren Gruppen erleichtern ihre Themen gesellschaftsfähig zu machen? (rechte wie linke ideologien)

Bedeutet ein solches Gesetz die Stärkung der direkten und damit auch die Schwächung der indirekten Demokratie?

Wenn dieses neue Gesetz als Mitwirkungsorgan genutzt werden soll, warum werden Themen wie Haushalt davon ausgenommen?

Werden die Bürger mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit haben über Dinge wie Studiengebühren zu entscheiden, oder fällt das dann in den Rahmen des Haushalts?

Ich hoffe, Sie finden Zeit sich meiner Fragen anzunehmen.

Beste Grüße
Stephan Vierkant

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Vierkant,
wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben lange Zeit dafür gefochten die Hürden für einen Volksentscheid abzusenken. Es ist gut, dass es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtert wird auch außerhalb der Wahlen Einfluss auf die Politik in Berlin nehmen zu können. Es ist mir wichtig, dass die Bevölkerung ihre Bedürfnisse nun konkreter in die Politik tragen können.. Ich denke, dass kann auch langfristig dazu beitragen der leider immer mehr Platz greifenden Politikverdrossenheit ein Stück weit entgegenzuwirken.

Insofern sehen Sie es richtig, dass das neue Volksentscheidgesetz eine Stärkung der direkten Demokratie bedeutet. Jedoch sehe ich darin keineswegs eine Schwächung des parlamentarischen Systems in Berlin. Das Abgeordnetenhaus wird weiterhin das zentrale Gremium der Berliner Politik sein, indem wichtige Entscheidungen getroffen bzw. vorbereitet werden.

Das mit dem neuen Volksentscheidgesetz Splittergruppen an den Rändern die Möglichkeit gegeben wird ihre Themen in die Politik zu tragen, geschweige denn auch gesellschaftsfähig zu machen sehe ich nur auf einer juristisch-theoretischen Ebene. In Bundesländern mit vergleichbaren Anforderungen werden die Landesparlament auch nicht mit solchen Volksentscheiden konfrontiert, weil die erforderlichen Quoren nicht erreicht werden. Hingegen bringt ja schon der Versuch eines Volksentscheides Auseinandersetzungen, in denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Meinungen artikulieren und schärfen können..

Sie sprechen auch Entscheidungen über den Haushalt, einschließlich der Frage der dazugehörigen Studiengebühren an, die als Gegenstand von Bürgerbegehren nicht zugelassen sind. Auch hier möchte ich auf die Erfahrungen anderer Länder mit dem Instrument des Volksentscheids verweisen. Da der Haushalt nicht nur eine kurze Aufstellung von notwendigen Ausgaben, sondern ein „dickes Buch“ ist, würde ein Volksentscheid über den ganzen Haushalt kaum abstimmungsfähig sein. Eine Befragung zu Einzelthemen würde wiederum die gesamte Haushaltsplanung blockieren. Dies ist kein Ausdruck des Misstrauens der Politker gegenüber dem eigenem Volk, sondern der Notwendigkeit geschuldet, dass Berlin weiterhin regierbar bleiben muss.

Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben und möchte mich bei Ihnen für ihre interessanten Fragen bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Raed Saleh

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