Frage an Raed Saleh von Peter S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Saleh,
letzten Samstag fuhr ich mit der Bahn von Rostock nach Berlin. Im Zug befand sich unter ca. 300 Fahrgästen ein Grüppchen von lautstark & aggressiv auftretenden Personen. In deren Abteil wurde während der Fahrt eine Glasscheibe zerstört. Dies erfuhren die Fahrgäste durch Lautsprecherdurchsagen. Am Bhf. Gesundbrunnen wurde der Zug von Polizeibeamten umstellt & alle Fahrgäste festgehalten. Alle Fahrgäste wurden einzeln von Beamten der Berliner Polizei auf den Platz vor dem Gesundbrunnen-Center abgeführt. Dort wurden die Personalien festgestellt, Personen und Sachen durchsucht und fotografische Aufnahmen erstellt. Dies geschah unter den Augen von Passanten, dabei wurden den Fahrgästen Nummern vor den Körper gehalten. Dies dauerte bis tief in die Nacht. Bei mir mehr als zwei Stunden, bis zwei Uhr morgens. Die Fahrgäste wurden nicht als Zeugen einer Straftat, sondern ausdrücklich als Tatverdächtige behandelt.
Ich habe Beamte angesprochen, ob Ihnen das gewählte Vorgehen erfolgversprechend und verhältnismäßig in Bezug auf die unbeteiligten Fahrgäste erscheine. Mehrere Beamte meinten entschuldigend, dass sie die Maßnahme für „ungewöhnlich“ hielten. Sie gingen nicht davon aus, unter den festgehaltenen den oder die Täter ermitteln zu können. Die Entscheidung sei an anderer Stelle getroffen worden. Diese Aussage veranlasst mich zu den Fragen:
Liegen Ihnen oder den Vertretern ihrer Fraktion im Innenausschuss Informationen vor, dass es an diesem Tag besondere Anweisungen gab, die zu einem solchen unverhältnismäßigen Polizeieinsatz führen konnten?
Falls ja, wer gab diese und welche Überlegungen führten dazu?
Falls nein, entspricht das geschilderte Vorgehen aus Ihrer Sicht dem Leitbild bürgerrechtsorientierter Polizeiarbeit?
Muss ich davon ausgehen, dass sich dergleichen in Zukunft wiederholen kann?
Welche Möglichkeiten sehen Sie als Mitglied der Regierungsfraktion eine Behelligung von Unbeteiligten durch derartige Polizeieinsätze zu verhindern?