Rachid Messaoudi
Die Linke
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Frage von Petra A. •

Welche Positionen vertritt Ihre Partei in Fragen, die für Säkulare von besonderem Interesse sind?

Sehr geehrter Herr Messaoudi,

welche Positionen vertritt Ihre Partei in Fragen, die für Säkulare von besonderem Interesse sind?

- Klare Trennung von Staat und Religion

- Reformmöglichkeiten beim diskriminierenden kirchlichen Arbeitsrecht,

- Ablösung der Staatsleistungen,

- Schwangerschaftsabbruch und Suizidhilfe,

- Gleichstellung konfessionsfreier Menschen,

- Ethikunterricht und klare Trennung von Religion und Bildung,

- Finanzierung von Bekenntnisschulen,

Mit freundlichen Grüßen Al D.

Antwort von
Die Linke

Sehr geehrte Frau Al D.,
vielen Dank für Ihre Fragen.

Zunächst einmal, Die Linke setzt sich klar für Religionsfreiheit und gegen Diskriminierung aufgrund von religiöser Zugehörigkeit ein. Zur Religionsfreiheit gehört genauso das Recht, nicht zu glauben. Wir setzen uns ein für die Gleichberechtigung und Freiheit von Atheist*innen, und zwar in allen Staaten und Gesellschaften.

Wir sind entschieden für eine klare Trennung zwischen Staat und Religion. Deshalb fordern wir u. a.:

  • gemeinsam mit den Gewerkschaften, die Abschaffung des Sonderarbeitsrechts in den Kirchen sowie bei der Diakonie und Caritas.
  • die Kirchen sollen in Zukunft ihre Steuern bzw. Beiträge selbstständig einziehen. Wir treten für den seit 1919 bestehenden Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ein.
  • einen Ethikunterricht, in dem alle Schüler*innen mit ihren unterschiedlichen weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Hintergründen gemeinsam über ethische Fragen diskutieren können. Das schließt religiöse Bekenntnisschulen aus. Es ist widersinnig, Schüler*innen nach Religionszugehörigkeit zu trennen, anstatt Gemeinsamkeiten zu entdecken und gemeinsame Werte im Ethikunterricht zu entwickeln und zu festigen.

Unsere Gesellschaft und damit unsere Werte und Gesetze, sind teilweise immer noch christlich geprägt. Der § 218 StGB muss ersatzlos gestrichen werden. Schwangerschaftsabbrüche sind kein Verbrechen, sondern ein medizinischer Eingriff und muss wieder zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden, ebenso wie sämtliche Verhütungsmittel. So geht Selbstbestimmung!

Hilfe beim Suizid ist Hilfe bei der Ausübung des Grundrechts auf Selbstbestimmung und kann daher nicht strafbar sein. Menschen, die sich mit Suizidgedanken tragen, brauchen Beratung zu Alternativen und Hilfsangeboten, in jedem Fall aber Unterstützung bei der Umsetzung ihres frei gebildeten Willens. Wenn das kostenlos und flächendeckend umgesetzt würde, wäre damit einer Geschäftemacherei die Grundlage entzogen. Der Bundestag wäre in der Lage, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Die Linke hat sich in der Vergangenheit sehr dafür eingesetzt, dass hierfür Mehrheiten zustande kommen. Bisher erfolglos, wir arbeiten aber weiterhin daran.

Ich hoffe, alle Fragen beantwortet zu haben. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung, gerne auch in einem persönlichen Gespräch.

Beste Grüße

Rachid Messaoudi