Frage an Raban Graf von Westphalen von Jens M. bezüglich Finanzen
Ich möchte wissen,wie man in Zukunft so ein Schmierentheater wie in Schleswig -Holstein im Moment, Bonuszahlungen in Millionenhöhe an Banker, welche vorher die eigene Bank ( siehe HSH) fast in den Ruin getrieben haben und nur mit Bundesbürgschaften überlebte, verhindern will. Was ist mit der materiellen Verantwortlichkeit dieser Herrschaften? Denn wenn ich auf Arbeit pfusch baue muß ich dafür geradestehen.
Sehr geehrter Herr Müller,
Ihre Frage ist äußerst schwierig befriedigend zu beantworten:
Juristisch ist das Problem, ob schuldhaftes Verhalten des Bankenvorstandes vorliegt, bisher nicht geklärt, sodaß von materieller Verantwortlichkeit bisher wohl nicht zu sprechen ist. Und wenn die Verträge, auf denen Bonuszahlungen erfolgen, rechtskräftigen Bestand haben und überdies keine Klauseln bezüglich der wirtschaftlichen Situation der Bank kennen, so wäre eine Auszahlung rechtlich zwingend. Die sittliche Seite eines solchen durchsetzbaren Anspruchs ist davon zu trennen. Ich teile Ihre Empörung über einen solchen Anspruch. Wir sollten und können bei den öffentlichen Banken - z.B. den Landesbanken - und hier kann der Landtag einwirken - vereinbaren, daß die Zuwendungen an den Vorstand nur das Mehrfache, z.B. das Dreifache des Durchschnittsgehalts der übrigen Bankangestellten betragen darf. Bonuszahlungen sind 1. an den Gewinn der Bank nach Steuern und 2. in sozial gerechter Form den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insgesamt zu versprechen. Moderne Unternehmen werden nach Auffassung der Freien Wähler sich überhaupt nur in Form einer breiten materiellen Berücksichtigung aller im Unternehmen Zusammenwirkender erfolgreich und sozial verantwortbar führen lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Raban Graf von Westphalen