Frage an Philipp Murmann von Michael K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie begründen Sie die Rechtmäßigkeit der bereits 1984 und 2010 festgestellten grundrechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung,welche als Gesetz verabschiedet werden soll ?
Die Erhebung erfolgt nicht zweckgebunden,,eine Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben : damit widerspricht sie den Grundsätzen der Informationellen Selbstbestimmung.
Ist die Lehre aus GeStaPo und Stasi noch nicht ausreichend ?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kalinka
Sehr geehrter Herr Kalinka,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Lassen Sie mich zunächst voranstellen, dass ich mich gegen den Vergleich mit Sicherheitsbehörden aus den beiden letzten deutschen Diktaturen aufs Schärfste verwahre! Dies ist nicht nur absurd, sondern auch vollkommen unangemessen gegenüber denjenigen, die so viel Leid in dieser Zeit ertragen mussten.
Nun zu Ihrer eigentlichen Frage: Mit dem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat, werden wir uns in Kürze auch im Parlament beschäftigen. Aus meiner Sicht ist dieser erste Entwurf schon relativ ausgewogen und ein fairer Ausgleich zwischen Bürgerrechten und effektiver Strafverfolgung. Soweit ich dies zum jetzigen Stand beurteilen kann, beachtet dieser Gesetzentwurf nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes, sondern ist auch deutlich restriktiver als das, was in der Vergangenheit vorgelegt wurde. So werden nicht nur weniger Daten gespeichert, sondern auch noch für eine kürzere Zeit und unter strengeren Voraussetzungen. Daher ist dieser Entwurf eine konstruktive Grundlage für die anstehenden parlamentarischen Beratungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Philipp Murmann