Frage an Philipp Murmann von Norman S. bezüglich Umwelt
Hallo Dr. Murmann,
in Schlesen in Ihrem Wahlkreis wird die letzte Nerzfarm in Schleswig-Holstein betrieben. In einem langen Rechtsstreit zwischen der Betreiber-Gesellschaft und dem Kreis um die Umsetzung einer Verordnung, die dafür gesorgt hätte, dass die Tiere 10 Mal ! so große Käfige bekämen, unterlag der Kreis.
Die Argumentation des OVG war aber kein Widerspruch zum angestrebten Tierschutz, sondern es wurde begründet dass mit dieser Verschärfung der Anforderung faktisch die Wirtschaftlichkeit der Betreibergesellschaft infragegestellt ist und deshalb die Berufswahl der Betreiber eingeschränkt wird.
Für diese Einschränkung wäre aber der Bundestag zuständig.
Ist Ihnen dieser Vorgang bekannt und kennen Sie die Nerzfarm in Ihrem Wahlkreis? Sie kommen selbst aus der Wirtschaft und dehalb würde es mich und viele meiner Bekannten interessieren, ob Ihnen der wirtschaftliche Bestand eines solchen Unternehmens wichtiger ist als das Tierwohl, welches sich am ehesten erreichen ließe, wenn die vorgeschriebenen Tierschutznormen auch eingehalten werden.
Sehr geehrter Herr Schirm,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Den von Ihnen angesprochenen Vorgang kenne ich im Detail nicht, deswegen vermag ich dazu auch kein Urteil abgeben. Das wäre unredlich.
Grundsätzlich ist es aber tatsächlich so, dass ein Verbot der Pelztierhaltung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Es gelten die Vorschriften der Berufsfreiheit. Sie sind mit dem ebenfalls in der Verfassung verankerten Tierschutz in Einklang zu bringen. Deshalb kann der rechtlich saubere Weg nur sein: Gewährleistung des Tierschutzes bei der Pelztierhaltung. Bereits 2006 hat die damalige Bundesregierung rechtsverbindliche Haltungsanforderungen für die Pelztiere in Deutschland erlassen. Konkret heißt das: deutlich erhöhte Grundflächen, Ausgestaltung der Käfige mit Plattformen und Tunnelröhren sowie Schwimmbecken für Nerze.
Im Koalitionsvertrag messen wir in der Großen Koalition dem Tierwohl noch mehr Bedeutung bei. Auf dieser Grundlage hat Landwirtschaftsminister Schmidt daher die Initiative "Eine Frage der Haltung - Neue Wege für mehr Tierwohl" gestartet. Damit sollen weitere Verbesserungen im Tierschutz auf den Weg gebracht werden, die immer eine sorgfältige Abwägung tierschutzfachlicher, ethischer und wirtschaftlicher Aspekte beinhalten. Diese Initiative setzt auf das Prinzip der "verbindlichen Freiwilligkeit". Erst wenn die Eigeninitiative der Wirtschaft nicht zu den notwendigen Verbesserungen führt, wollen wir die Rahmenbedingungen gesetzlich ändern. Aus meiner Sicht ist dies ein guter Weg, um die dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit und die gesellschaftliche Akzeptanz der Tierhaltung in Deutschland zu stärken.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen meinen Standpunkt verdeutlichen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Philipp Murmann