Frage an Philipp Murmann von Gerhard W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Murmann,
nein, meine Frage wurde von Ihnen nicht abschließend beantwortet und Sie konnten mir auch den aktuellen Sachstand nicht näher bringen.
Hier noch einmal der Teil meiner Frage, auf den ich von Ihnen als meinen gewählten Abgeordneten eine Antwort erbitte:
Das BSG hat in seinem Urteil B 8 SO 8/08 R vom 19.05.2009 bereits festgestellt: "Dies wäre jedoch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs 1 GG nicht vereinbar, weil bezogen auf die Minderung des Regelsatzes bzw der Regelleistung wegen Annahme einer Haushaltsersparnis zwischen der Personengruppe der SGB-XII- und SGB-II-Leistungsempfänger keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung erkennbar sind."
Diese geplante Kürzung des Regelsatzes ist also diskriminierend und somit verfassungswidrig.
Mit welchen Argumenten wollen Sie rechtfertigen, dass Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung jetzt gezwungen werden sollen, die Sozialgerichte mit Massenklagen zu überschütten?
Ich hoffe, dass Sie meine Frage, die ich auch als geseztlicher Betreuer für meine geistig und körperlich schwerstmehrfach behinderte, erwachsene Tochter (22 Jahre, nichtsprechend) stelle so beantworten, dass ich sie meiner Tochter vermitteln kann. denn sie ist eine der Personen, die in Zukunft daus Nachteile haben werden....
Sehr geehrter Herr Wahnfried,
vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage.
Ich möchte hierbei auf meine vorhergehende Antwort verweisen und ergänzen, dass selbstverständlich im Zuge der Überprüfung eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung angestrebt wird, die den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht.
Gerne werde ich aber den durch Ihre Anfrage dargestellten Sachverhalt noch einmal in die laufende Diskussion einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Philipp Murmann, MdB