Eine Änderung der Vorgaben des BWahlG unterliegt nach § 52 Abs. 3 BWahlG der Bundesinnenministerin.
Die Rückmeldungen aus Wissenschaft und Praxis sind nun Grundlage für den Fortgang der Debatte, wobei auf einzelne Punkte noch nicht eingegangen werden kann.
Der Tierschutz erfordert stets eine herausfordernde Balance zwischen notwendigen Verbesserungen für die Tiere und der Entwicklung praxistauglicher Regelungen. Deutschland zählt bereits weltweit zu den führenden Nationen in diesem Bereich.
Der Tierschutz erfordert stets eine herausfordernde Balance zwischen notwendigen Verbesserungen für die Tiere und der Entwicklung praxistauglicher Regelungen. Deutschland zählt bereits weltweit zu den führenden Nationen in diesem Bereich.
Gemeinsam werden wir uns dafür stark machen, dass bis zum Ende der Legislatur eine entsprechende Novellierung des Elterngeldgesetzes erfolgen wird.
Ich bin zuversichtlich, dass die Novellierung des WEG zeitnah im Bundestag zur Abstimmung gestellt wird.