Im Koalitionsvertrag wurde beschlossen, das Elterngeldgesetz so zu ändern, dass auch Pflegeeltern bei Aufnahme eines Pflegekindes Anspruch auf Elterngeld haben. Warum wurde das nicht umgesetzt
Sehr geehrte Frau U.
vielen Dank für Ihre Nachricht zu diesem Thema. Gerne habe ich mich bei den für die Familienpolitik zuständigen Fachkollegen über Ihr Anliegen informiert und teile die erhaltenen Informationen auf diesem Wege mit Ihnen.
Schon vor zwei Jahren haben wir Freien Demokraten im Deutschen Bundestag gefordert, dass Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld erhalten müssen. Dies wurde sodann auch, gemeinsam mit Grünen und SPD, im Koalitionsvertrag festgehalten. Damit war ein großer Schritt getan, denn Pflegeeltern und die, die es werden möchten, werden damit gleichermaßen darin unterstützt, beruflich kürzer zu treten oder für einen Zeitabschnitt beruflich zu pausieren, wenn sie ein Kind in die Familie aufnehmen. Insbesondere für Pflegekinder, die eine schwierige familiäre Zeit erlebt haben, ist gemeinsame Zeit mit ihren Pflegeeltern nachvollziehbarerweise von großer Bedeutung, wie auch mir in Gesprächen mit Betroffenen immer wieder versichert wurde. Pflegekinder brauchen ein stabiles Umfeld - es ist auch und gerade Aufgabe der Politik, für ein solches die Voraussetzungen zu schaffen und den Pflegeeltern so viel Unterstützung zukommen zu lassen, wie möglich.
Vor diesem Hintergrund kann ich Ihren Unmut in Bezug auf die noch nicht erfolgte Umsetzung der von Ihnen angesprochenen, im Koalitionsvertrag vereinbarten Regelung zugunsten der Pflegeeltern sehr gut verstehen. Gleichzeitig möchte ich jedoch auch für ein wenig Verständnis werben - die Koalition hat sich, um unser Land gemeinsam voran zu bringen, auf einen sehr ambitionierten, zukunftsgewandten und engagierten Koalitionsvertrag geeinigt. Insbesondere die Ukraine-Krise, welche seit Beginn auch unser Regierungshandeln maßgeblich mitbestimmt, hat mittelbar leider auch dafür gesorgt, dass im Zuge einer Priorisierung einige Projekte und Debatten, welche mir und uns sehr wichtig waren und sind - beispielsweise die Änderung des Elterngeldgesetzes - verschoben werden mussten. Dennoch kann ich Ihnen versichern, dass diese Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag keinesfalls in Vergessenheit geraten ist - gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus der Familienpolitik werden wir uns weiterhin dafür stark machen, dass bis zum Ende der derzeitigen Legislatur eine entsprechende Novellierung des Elterngeldgesetzes umgesetzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Hartewig