Wann setzen Sie endlich 20/9890 (Recht auf Steckersolargeräte) auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses, damit die Verschleppung von Klimaschutzmaßnahmen, die auch zum Hochwasser beitragen, endet?
Sehr geehrter Herr Hartewig,
Seit mehr als einem Jahr ist nun schon die Privilegierung von Steckersolargeräten und Balkonkraftwerken Thema im Bundestag und den entsprechenden Ausschüssen.
Mehrere Gerichtsurteile (Frankfurt, Konstanz, etc.) haben gezeigt, dass WEG-Eigentümer unilateral Balkonkraftwerke wegen optischer Beeinträchtigung verhindern können und dadurch sowohl privatwirtschaftliche Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen verhindern als auch die nationale Sicherheit und Resilienz Deutschlands akut gefährden, weil der dezentrale und resiliente Ausbau der Stromgestehung damit blockiert wird.
Das Problem wurde vom BMWK in der Solarstrategie erkannt, das BMJ hat einen Entwurf vorgelegt, und alle befragten Fachexperten sind dafür.
Leider versandet dies jetzt in Ihrem Rechtsausschuss. Die Folgen davon sehen wir alle: Zunahme von Extremwetter (Hochwasser, ..), fehlende Verteidigungsfähigkeit,..
Wie verantworten Sie dies?
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie bereits in der Antwort auf eine ähnlich gelagerte Frage vom 06.05.2024 möchte ich zunächst unterstreichen, dass es auch aus meiner Sicht überaus begrüßenswert ist, dass immer mehr Bürger in Deutschland - gerade auch in Eigentumswohnungen - die Möglichkeiten der erneuerbaren Energien in Form von Balkonkraftwerken nutzen wollen und können. Es gilt daher, vorhandene Hindernisse abzubauen und die Nutzung von Steckersolargeräten und Balkonkraftwerken so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Eine Privilegierung im Rahmen des WEG ist vor diesem Hintergrund ein wichtiger und erforderlicher Schritt - da stimme ich Ihnen zu!
Die Regelungen des WEG setzen dabei sehr stringent auf eine Entscheidungsfindung innerhalb der Eigentümergemeinschaft, mit der sich möglichst viele der Wohnungseigentümer arrangieren können. Aktuell besteht für Mitglieder einer WEG keine Möglichkeit, ohne Zustimmung des Vermieters oder der WEG eigenständig ein entsprechendes Balkonkraftwerk zu installieren, da es sich bei einer solchen Installation in der Regel - wie auch die von Ihnen genannten Urteile bestätigt haben - um eine bauliche Veränderung im Sinne von § 20 I WEG handelt. Für eine Zustimmung reicht jedoch seit der Reform des WEG im Jahr 2020 eine Mehrheit der auf der Eigentümerversammlung anwesenden Mitglieder der WEG aus.
Wie auch Sie betonen, hat die Koalition die dennoch fortbestehende Problematik erkannt. Der von Ihnen erwähnte Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in Beratungen. Ich bin hier jedoch sehr zuversichtlich, dass wir demnächst eine Einigung erzielen und der Gesetzentwurf sodann im Parlament beschlossen werden kann. Wir sind vereint hinter dem Ziel, dem Klimawandel und dessen Auswirkungen gezielt, bewusst und entschlossen die Stirn zu bieten - im Großen wie im Kleinen. Auch die nun bevorstehende Gesetzesänderung wird auf diesem Weg einen wichtigen Schritt darstellen mit Blick auf die Einsparung von Emissionen und die Resilienz gegen extreme Wetterphänomene. Den Weg zu mehr Klimaschutz haben die Bürger unseres Landes entscheidend mitgeprägt und -bereitet. Vor diesem Hintergrund danke ich Ihnen für Ihr Engagement und Ihren Einsatz und versichere, dass wir als Fraktion der Freien Demokraten auch im Parlament mit Nachhaltigkeit und Vernunft dem Klimawandel und seinen Auswirkungen entgegentreten.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Hartewig